Der BKK Dachverband und der Verband der Ersatzkassen e.V. unterstützen das mit dem GKV-FKG beschlossene, austarierte Paket zur Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs. Die von vier AOK thematisierten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vom Bundesamt für Soziale Sicherung durchgeführten Verfahrens und der Auswahl regionaler Merkmale, insbesondere der Variable „Sterbekosten“, haben diesen Kompromiss wieder in Frage gestellt.

Ersatz- und Betriebskrankenkassen sind der Auffassung, dass die vorgetragenen Einwände der AOK gegen die Durchführung des Anhörungsverfahrens durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) nicht begründet sind. Gleiches gilt für die Einwände gegen eine Berücksichtigung der „Sterbekosten“. Unsere Position stützt ein Rechtsgutachten, das Sie hier herunterladen können.
Zwischenzeitlich hat das BAS die finale Festlegung zum Versichertenklassifikationsmodell für das Ausgleichsjahr 2021 veröffentlicht. Es ist sehr erfreulich, dass das BAS die Sterbekosten weiterhin nicht als angebotsseitige Variable betrachtet und sie damit in der Auswahl der zur berücksichtigenden regionalen Risikomerkmale behält. Auch das BAS folgt somit nicht den Einwänden der AOK.

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