Elektronische Patientenakte

ePA für alle GKV-Versicherten

Es ist ein Meilenstein für die deutschen Bürgerinnen und Bürger und das Gesundheitswesen: Ab dem 15. Januar 2025 können sukzessive alle gesetzlich Versicherten auf eine elektronische Patientenakte (ePA) mit Gesundheitsdaten zugreifen. Es sei denn, sie lehnen die Nutzung derselben per Widerspruch bei ihrer Krankenkasse ab. Welchen Mehrwert die Digitalakte für Patientinnen und Patienten, Leistungserbringende und die Versorgung bietet – ein Überblick.

Vektorgrafik mit Herz und Stethoskop

Roll-Out startet im Januar 2025

Röntgenaufnahmen, Laborbefunde, Allergietests, Impfpass, Arzneimittelverordnungen, Operationsberichte, Krankenhaus-Entlassbriefe, Notfalldaten: Ach, wie wär‘ das schön, wenn in Zukunft alle medizinischen Befunde, Rezepte und andere für die Gesundheitsversorgung relevanten Informationen für Patienten und Behandler an einem Ort digital verfügbar wären! Was bisher im Land der Denkenden und Erfindenden unmöglich war, wird nun mithilfe der elektronischen Patientenakte (ePA) ab dem kommenden Jahr sukzessive endlich Realität – für alle rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten. Die Einführung der ePA und ihrer geplanten Funktionalitäten erfolgt dabei schrittweise.

Flächendeckendes Roll-Out der ePA soll Akzeptanz der Digitalakte vergrößern

Die Krankenkassen sind künftig verpflichtet, für jeden Versicherten eine ePA anzulegen, Ärztinnen und Ärzte müssen diese nach und nach mit Daten befüllen. Auch Neugeborene, Kinder und Jugendliche erhalten eine ePA. Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können eigenständig, also ohne die Einwilligung von Erziehungsberechtigten, über die Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte entscheiden. Bislang mussten Patientinnen und Patienten die ePA individuell bei ihrer Krankenkasse beantragen, was aber nicht zum gewünschten Durchbruch der Digitalakte und flächendeckender Akzeptanz in der Bevölkerung geführt hat. Laut gematik, die für die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen verantwortlich ist, gibt es in Deutschland derzeit rund 1,5 Millionen angelegte elektronische Patientenakten. Zahlen darüber, wie viele Menschen ihre digitale Gesundheitsakte tatsächlich aktiv nutzen, liegen nicht vor.

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Datentransfer erfolgt über sichere Server in Deutschland

Die in der ePA zur Verfügung stehenden Informationen werden auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur gespeichert und verschlüsselt abgelegt. Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Niemand außer der oder dem Versicherten oder seinen oder ihren Vertretenden und denjenigen Leistungserbringenden, die aufgrund des Behandlungskontextes eine Berechtigung besitzen, können die Inhalte lesen. Krankenkassen etwa dürfen nicht auf ePA-Daten zugreifen.

Patienten entscheiden über Nutzung der Akte

Künftig liegt es in der Hand der Bürgerinnen und Bürger, ihre elektronische Patientenakte auch tatsächlich zu nutzen. Die Chancen dafür stehen gut, dass dies gelingt. Denn laut einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Digitalverbandes Bitkom wollen 71 Prozent der Befragten die ePA für alle in Zukunft nutzen. Bei einer ähnlichen Erhebung vor einem Jahr standen noch 37 Prozent, also mehr als ein Drittel der Befragten, der elektronischen Patientenakte skeptisch gegenüber.

Daten Handy

„Opt-Out“ ist möglich: Versicherte können ePA ablehnen

Wenn Versicherte keine ePA wünschen, können sie bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Digitalakte oder gegen die ihrer mitversicherten Kinder einlegen. Über jenes „Opt-Out-Verfahren“ hatte es im Gesetzgebungsprozess über Monate hinweg harte politische Auseinandersetzungen gegeben. Wie viele Menschen letztlich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten. In der aktuellen Bitkom-Umfrage zur ePA gaben acht Prozent an, diese auf gar keinen Fall nutzen zu wollen, 18 Prozent „eher nicht“. Laut jüngstem TI-Atlas der gematik wollen vier Prozent der Befragten der Nutzung ihrer ePA widersprechen.

Nutzerfreundlichkeit wird für Akzeptanz der ePA maßgeblich sein

Die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte bei den Bürgerinnen und Bürgern wird aller Voraussicht nach vor allem von der Nutzerfreundlichkeit im Versorgungsalltag für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten abhängen. Die Akte muss sowohl für digital affine Menschen als auch für Versicherte ohne Smartphone oder mobile Endgeräte einfach und ohne bürokratische Hürden zugänglich sein. Ob die Mitte Januar 2025 zur Verfügung stehenden ePA diesen Aspekten und dem kritischen Blick der Versicherten standhalten, wird die Zukunft zeigen.

Mehrwert für die Versicherten

Die Einführung der „ePA für alle“ soll den flächendeckenden Einsatz der digitalen Gesundheitsakte und die Nutzung der darin enthaltenden Gesundheitsdaten durch möglichst viele Menschen bewirken sowie den Austausch zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen verbessern. Die ePA für alle kann man sich als lebenslangen elektronischen und sicher verwahrten Aktenordner vorstellen, in dem sämtliche für die Versorgung wichtigen Dokumente abgelegt sind. Gleichzeitig dient das System als Plattform, um Patienten, Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und Therapeuten miteinander zu vernetzen.

Auch die Notfallversorgung wird erheblich von der ePA profitieren. Rettungssanitäter erfahren aus der elektronische Akte etwa, welche Vorerkrankungen Patientinnen und Patienten haben, welche Medikamente sie einnehmen, gegen welche Wirkstoffe sie allergisch sind oder welche Personen im Notfall zu informieren sind. Kliniken erhalten Informationen darüber, welche Maßnahmen der Rettungsdienst ergriffen hat. So sind die Krankenhäuser bei der Aufnahme des Patienten vorbereitet und können die weitere Behandlung oder gegebenenfalls Notoperationen genau auf den Einzelnen abstimmen.

Immer mehr Menschen hierzulande müssen mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen. Die Vielzahl unterschiedlicher Dosierungshinweise kann Patienten jedoch verwirren. Die ePA für alle wird eine weitgehend automatisierte und vollständige Medikationsliste aller verschriebenen und tatsächlich von Apotheken abgegebenen Arzneimittel enthalten. Die Medikationsliste ist in der ePA für alle integriert und mit dem E-Rezept-Fachdienst verknüpft. Die Daten aus den elektronischen Rezepten werden automatisch in die Medikationsliste übertragen. Dies wird Ärzten, Therapeuten und Patienten dabei helfen, den Überblick über die verschriebenen Arzneimittel, deren jeweilige Dosierung und Einnahmezeiten zu behalten. Ebenso wichtig: Durch den Einsatz der ePA lassen sich Wechselwirkungen von Medikamenten verhindern, die für den Patienten gefährlich oder sogar lebensbedrohlich werden können.

Ab Juli 2025 soll in der ePA als Weiterentwicklung der Medikationsliste auch ein von Ärztinnen und Ärzten angelegter Medikationsplan zur Verfügung stehen können. Dieser kann etwa  Angaben zu Allergien oder anderen Unverträglichkeiten enthalten. Auch können Ärztinnen und Ärzte Einnahmehinweise zu bestimmten Medikamenten und Infomationen über nicht verschreibungspflichtige Arzneimitteln im Medikationsplan hinterlegen.

Die digitale Dokumentation von Informationen in der ePA verbessert nicht nur die Datenlage beim Arzt- oder Krankenkassenwechsel, sondern erleichtert auch die medizinische Anamnese beim Erstgespräch. Alle Details zum aktuellen Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen lassen sich künftig der elektronischen Patientenakte entnehmen und sind nicht mehr ans Erinnerungsvermögen der Patienten geknüpft. Das macht eine rasche und lückenlose Behandlung möglich und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei einer präzisen und eindeutigen Diagnose.

Auch Patienten können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden und Ähnlichem befüllen, etwa indem sie Papierdokumente einscannen oder abfotografieren und in der ePA speichern. Außerdem haben ePA-Inhaber die Möglichkeit, auch eigene Gesundheitsdaten und Dokumente in die elektronische Patientenakte einzustellen, zum Beispiel Informationen aus Gesundheitstrackern, Fitnessarmbändern sowie Schlaf- oder Ernährungstagebüchern. Diese werden in der ePA als Versichertendokumente gekennzeichnet.

Tempura mutantur et nos in illies - die Zeiten verändern sich und wir uns in ihnen. Die ePA kann allen Akteuren im Gesundheitswesen dabei helfen, den Überblick zu behalten. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn im Leben des Einzelnen Veränderungen anstehen. Steht etwa ein Umzug an einen anderen Wohnort an, benötigen Versicherte am neuen Lebensmittelpunkt neue Haus- und Fachärzte. Insbesondere die Hausärzte kennen ihre Patienten in der Regel gut und über einen langen Zeitraum und wissen über ihre Krankengeschichte bestens Bescheid. In der analogen Gesundheitswelt gehen jedoch gerade beim Ortswechsel von Patienten häufig wichtige Informationen verloren. Die elektronische Patientenakte kann diese Lücke im Datentransfer schließen. Wechseln Versicherte die Krankenkasse, werden die Daten aus der ePA-App der einen Krankenkassen automatisch in die der neuen Krankenkasse übernommen.

Ganz gleich, wie viele Menschen die ePA letztlich nutzen: Die elektronische Patientenakte wird die Versorgung hierzulande effizienter, unmittelbarer, für den einzelnen Patienten zielgerichteter und somit insgesamt besser machen. So lassen sich mit der digitalen Akte unnötige Doppeluntersuchungen beim Facharzt und in der Klinik vermeiden. Bislang waren Doppeluntersuchungen an der Tagesordnung, weil die Ergebnisse der Voruntersuchungen den Nachbehandelnden schlicht nicht zur Verfügung standen. Künftig genügt ein Blick in die ePA, um zu sehen, welche Untersuchungen ein Patient bereits erhalten hat. Das verringert den Einsatz von medizinischem Personal, minimiert die Gesundheitsausgaben und schont zugleich Nerven und Zeit der Bürger. Die frei werdenden Ressourcen kommen der Behandlung der Patienten zugute.

Auch die wissenschaftliche Nutzung von Daten aus der ePA ist ab Juli 2025 möglich, was die Versorgung nachhaltig verbessern könnte. Denn mit der elektronischen Patientenakte stehen auf einen Schlag so viele Gesundheitsinformationen über die deutsche Bevölkerung zur Verfügung vor wie nie zuvor. Ein Datenpool, der auch der Allgemeinheit zugutekommen soll, wie die Politik entschieden hat: Die Inhalte der ePA dürfen ab kommendem Sommer auch für die Forschung oder zur Verbesserung der Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit sowie im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung verwendet werden. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt die Daten auf Anfrage und nach eingehender Prüfung in pseudonymisierter Form zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Gesundheitsinformationen nicht für wissenschaftliche Zwecke zur Verfügung stellen wollen, können dem widersprechen - in der ePA-App oder über die Ombudsstellen der Krankenkassen.

Elektronische Gesundheitskarte

Für Behandelnde ist die Gesundheitskarte der Schlüssel zur ePA

Ärzte und medizinisches Fachpersonal sowie ab Juli 2025 auch Pflegekräfte können nur dann auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte zugreifen, wenn sie einen gesetzlich versicherten Patienten behandeln oder versorgen. Sobald dieser seine Gesundheitskarte (eGK) in das Kartenlesegerät einer Praxis oder medizinischen Einrichtung steckt, kann der behandelnde Arzt bis zu 90 Tage lang auf die ePA zugreifen. Apothekerinnen und Apotheker haben standardmäßig nach dem Stecken der eGK drei Tage lang Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Dies hat den Vorteil, dass alle Versicherten, für die eine ePA angelegt wurde, von den Vorteilen für Ihre medizinische Versorgung profitieren, ohne sich aktiv um die Verwaltung der Akte kümmern zu müssen.

Gleichzeitig kann jeder Versicherte, der über eine ePA verfügt, auf Wunsch jederzeit über die kostenfreie ePA-App seiner Krankenkasse auf mobilen Endgeräten oder später auch am Computer auf die in der Akte abgelegten Daten zugreifen. Dabei müssen sie sich bei erstmaliger Anmeldung in der App entweder mit ihrem elektronischen Personalausweis und PIN oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN authentifizieren.

Ärzte Rechner

Versicherte bestimmen, wer Einsicht in ihre Akte erhält

Mit der ePA-App können Versicherte den Zugriff auf ihre digitale Patientenakte für bestimmte Behandler einschränken oder ganz ausschließen sowie den standardmäßig festgelegten Behandlungszeitraum von 90 Tagen verkürzen oder verlängern. Zudem erstellt die elektronische Patientenakte bei jedem Zugriff auf Inhalte automatisch ein Protokoll. Dieses hält fest, wer wann auf die ePA zugegriffen hat. Darüber hinaus verfügt die digitale Patientenakte über eine Vertretungsfunktion: ePA-Inhaber können bis zu fünf Vertretende wie etwa Familienangehörige oder Freunde bestimmen, die ebenfalls Zugriff auf ihre elektronische Gesundheitsakte haben. Vertretende müssen Mitglied in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein und über eine eigene elektronische Gesundheitskarte mit PIN oder eine digitale Identität (GesundheitsID) verfügen. Die GesundheitsID können Versicherte seit dem 1. Januar 2024 von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Vertretungsfunktion der ePA ist insbesondere für Menschen, die im Krankheitsfall behinderte Angehörige unterstützen oder Familienmitglieder pflegen, ein deutlicher Mehrwert. Denn mit der elektronischen Patientenakte können sie jederzeit und ortsunabhängig auf relevante Gesundheitsinformationen der vertretenen Person zugreifen.

Die Daten gelangen schrittweise in die ePA

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die im Behandlungsverlauf anfallenden Informationen nach und nach von den Ärzten in der Akte gespeichert werden müssen. Zum Start der ePA für alle erhalten Versicherte eine vollständige, weitgehend automatisch erstellte Medikationsübersicht in ihrer Digitalakte. Zudem sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, mit Einführung der ePA für alle auch Befundberichte aus aktuellen medizinischen Untersuchungen, Behandlungen und Maßnahmen der Patienten sowie Arztbriefe und Entlassbriefe aus dem Krankenhaus in der elektronischen Patientenakte zu speichern. Auch die elektronischen Krankmeldungen der Versicherten werden in der ePA sichtbar sein. Weitere Anwendungsfälle wie die elektronische Patientenkurzakte unter anderem mit einem aktuellen Notfalldatensatz werden in späteren Ausbaustufen folgen. So sollen künftig auch digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) und elektronische Disease-Management-Programme (DMP) - strukturierte Therapien für chronisch Kranke - in der ePA verfügbar sein.

Zeitplan für die Funktionen der ePA

Liste

Ab 15. Januar 2025:

Zum Start der ePA für alle stehen in der elektronischen Patientenakte eine Medikationsliste aller verschriebenen und eingelösten Arzneimittel auf Basis der E-Rezepte sowie Arztbriefe und Krankenhausentlassbriefe zur Verfügung. Labor- und Bildbefunde können im PDF-Format zu diesem Zeitpunkt ebenfalls in der ePA abgelegt werden.

Arzneimittel

Ab 15. Juli 2025:

Ab dem 15. Juli können Ärztinnen und Ärzte auch umfassende Medikationspläne in die ePA für alle einstellen. Auch Listen rezeptfreier Medikamente sowie Zusatzinformationen im Rahmen der Arzneimittelsicherheit können in der ePA für alle abgelegt werden. Zudem können Gesundheitsdaten aus der ePA bei entsprechender Einwilligung der Patientinnen und Patienten zu Forschungszwecken weiter gegeben werden. Auch eine Volltextsuche und Benachrichtigungsfunktion stehen in der ePA für alle zur Verfügung.

Spritze

Ab 2026 (noch ohne genaues Datum):

Im Jahr 2026 sollen dann auch Daten aus Laborbefunden und eine elektronische Patientenkurzakte (ePKA) in der ePA für alle zur Verfügung stehen. Auch können Dokumente wie der Mutterpass, der Impfpass, Zahnbonushefte sowie Kinder-Vorsorgehefte in der elektronischen Patientenakte abgespeichert werden. Zudem stehen Digitale Disease-Management-Programme (DMP) und strukturierte Krankenhausentlassbriefe in der ePA zur Verfügung.

Kontakt

Sarah Kramer
Referentin Kommunikation

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Kontakt

Jacob Aleyt
Referent Digitalisierung / E-Health

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