Die ersten Monate einer neuen Regierung gelten als richtungsweisend für den Erfolg der politischen Führung. Welche gesundheitspolitischen Vorhaben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und seine Mannschaft in ihrer bisherigen Amtszeit auf den Weg gebracht haben und welche Flanken in der laufenden Legislaturperiode noch offen sind – ein Überblick.

Nach dem Aus der Ampel-Koalition im vergangenen Herbst will die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entlasten und das Land nach langer Durststrecke endlich wieder in Schwung bringen: Mit diesem Versprechen sind Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Bundesregierung Anfang Mai 2025 in die 21. Legislaturperiode gestartet.
Die Kranken- und Pflegeversicherung stehen unter erheblichem Druck
Einen Neuanfang haben das hiesige Gesundheitswesen und die ihm zugrundeliegenden Sozialversicherungen dringend nötig – finanziell und strukturell. Denn sowohl die soziale Pflegeversicherung (SPV) als auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehen seit geraumer Zeit unter immensem Druck. Die GKV verbuchte im Jahr 2024 aufgrund von steigenden Arzneimittelpreisen und Krankenhauskosten sowie höheren Gehältern ein Rekorddefizit von 6,5 Milliarden Euro. Anfang 2025 folgte der historisch höchste Zusatzbeitragssatz. Die SPV verbuchte die dritte Beitragsanpassung innerhalb von drei Jahren. Die dadurch steigenden Lohnnebenkosten sind ein klares Signal für die Dringlichkeit umfassender Reformen in beiden Systemen.
30 Jahre nach ihrer Gründung wird die SPV zunehmend zum Problem
Weil Deutschlands Gesellschaft zunehmend altert und dadurch immer mehr Menschen der Pflege bedürfen (siehe Grafik 1), steigen die Ausgaben in der SPV. Seit 1999 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen hierzulande fast verdreifacht und ist bis 2023 auf rund 5,7 Millionen Menschen angewachsen. Im Jahr 2060 könnten laut Prognose des Statistischen Bundesamtes hierzulande bereits 6,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger pflegebedürftig sein. Aufgrund der demografischen Entwicklung und weiterer Faktoren geraten die Pflegekassen zunehmend in finanzielle Not: Im laufenden Jahr musste eine von ihnen bereits eine Finanzspritze des Bundes in Anspruch nehmen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte die Finanzierungslücke in der sozialen Pflegeversicherung laut Prognose des Bundesrechnungshofs auf bis zu 12,3 Milliarden Euro anwachsen.

Kostenentwicklung in der Pflege lastet schwer auf den Betroffenen
Doch auch die Pflegekosten steigen und steigen. In der Öffentlichkeit dominierte zuletzt die Debatte um die zunehmenden Eigenanteile in der stationären Pflege, die im bundesweiten Durchschnitt auf 3.123 Euro pro Monat gestiegen sind. Im ambulanten Bereich sind die Ausgaben ebenfalls stark gestiegen. Faktisch erhielten die 86 Prozent der Pflegebedürftigen, die hierzulande zu Hause versorgt werden, aufgrund der anhaltenden Inflation sowie steigender Sach- und Personalkosten weniger Leistungen. Zwar wurde das Pflegegeld seit 2017 zweimal um 9,5 Prozent erhöht, doch stiegen während dieser Zeit die Löhne in der Pflege um 30 Prozent und die Inflation um 29 Prozent. Demzufolge hätte das monatliche Pflegegeld im Pflegegrad 2 nach Berechnungen des BKK Dachverbandes eigentlich von 316 Euro auf 404,05 Euro steigen müssen (anstatt wie tatsächlich auf 332 Euro). Noch deutlicher wird die Diskrepanz im Pflegegrad 5 (siehe Grafik 2). Das Pflegegeld hätte dort von 901 Euro auf 1.152,06 Euro statt nur auf 990 Euro steigen müssen. Die Inflation kostet jeden einzelnen Pflegebedürftigen de facto also 3.013 Euro pro Jahr. Die Kostenentwicklung in der Pflege ist somit ein umfassendes Problem, das sowohl den stationären als auch den ambulanten Bereich betrifft und die Betroffenen finanziell stark belastet.

Die Regierung setzt auf strukturelle Anpassungen und kurzfristige Maßnahmen
Die Regierungspartner von CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die finanzielle Situation der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherung in dieser Legislatur zu verbessern. „Ziel ist es, die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu vermeiden“, heißt es in dem Dokument. „Hierzu setzen wir auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen.“
Bund-Länder-Arbeitsgruppe entwickelt Vorschläge für „große Pflegereform“
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ auf Ministerebene soll unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in diesem Jahr Vorschläge für eine „große Pflegereform“ erarbeiten und dabei insbesondere den Leistungsumfang der SPV auf den Prüfstand stellen. Zudem hat die Arbeitsgruppe den Auftrag, Pflegeleistungen zu bündeln, Konzepte für pflegerische Akutsituationen zu erarbeiten und Maßnahmen zu entwickeln, die den Eigenanteil für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen reduzieren.
Bundesgesundheitsministerin Warken will an Teilkaskoversicherung festhalten
Viel darüber, wie die Kommission die drängenden Probleme in der Pflege angehen wird, ist bisher nicht nach außen gedrungen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beabsichtigt jedoch, am Prinzip der Teilkaskoversicherung festzuhalten und keine neuen Leistungen einzuführen. Die Diskussion konzentriert sich daher zunehmend auf die Frage, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden soll beziehungsweise ob er beibehalten werden soll.
Beitragszahlende durch höheren Einsatz von Steuermitteln entlasten
Um eine umfassende Pflegereform aber überhaupt in Angriff nehmen zu können, benötigt die SPV aus Sicht der Betriebskrankenkassen jedoch vor allem eines: finanzielle Sicherheit. „Dies beginnt mit der Refinanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. „Kosten wie Rentenbeiträge für pflegende Angehörige oder die Pflegeausbildung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben und dürfen nicht länger allein die Beitragszahlenden belasten. Die Politik muss jetzt handeln und mit einer gerechten Finanzierungsreform die Weichen für eine stabile und menschenwürdige Pflege der Zukunft zu stellen.” Zudem sei es an der Zeit, die soziale Pflegeversicherung künftig vor allem präventiv auszurichten, um dadurch Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder gar zu vermeiden. „Jeder Euro, der in Prävention fließt, entlastet die SPV nachhaltig“, so Klemm. Um die Potenziale für Prävention und Rehabilitation optimal auszuschöpfen, sei eine engere Verzahnung von medizinischer und pflegerischer Versorgung notwendig.
Die Kommission zur Zukunft der GKV hat sich noch nicht konstituiert
Eine weitere Kommission soll sich mit der ebenfalls desolaten Situation in der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigen. Mit Empfehlungen aus der Arbeitsgruppe ist frühestens im Frühjahr 2026 zu rechnen. Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungspartner ursprünglich den Frühling 2027 als Termin zur Veröffentlichung von Reformvorschlägen vorgesehen. Bundesgesundheitsministerin Warken hat mittlerweile auf öffentlichen Druck allerdings eingeräumt, dass die Expertenkommission gegebenenfalls auch bereits im kommenden Jahr Ergebnisse vorlegen könnte. Wie dem auch sei: Die Bundesregierung muss die Vorschläge des Gremiums zunächst prüfen und womöglich langwierige und schwierige Verhandlungen führen müssen, bevor sie konkrete Maßnahmen umsetzen kann. Es werden also noch einige Monate ins Land gehen, bis sich in Sachen gesetzliche Krankenversicherung etwas bewegt.
82 Gesetzliche Krankenkassen haben Anfang 2025 ihren Zusatzbeitragssatz erhöht
Die Zeit drängt. Allein im Jahr 2024 verbuchte die GKV ein Rekorddefizit in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, und ein Ende dieser negativen Dynamik ist nicht absehbar. Dabei sind es vor allem die stetig wachsenden Ausgaben für Arzneimittel und Krankenhausaufenthalte, die das gesamte GKV-System belasten. Zudem fallen immer mehr Kosten für sogenannte versicherungsfremde Leistungen an, die eigentlich nicht in den Verantwortungsbereich der Krankenkassen fallen, von diesen aber getragen werden.
Zusatzbeitragssätze auf Rekordniveau und Gesundheitsfonds in Bedrängnis
Spätestens seit dem Jahreswechsel 2024/ 2025 ist der wachsende Kostendruck in der GKV auch in der Bevölkerung angekommen: Weil zu Jahresbeginn 82 von insgesamt 94 gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitragssatz (ZBS) angesichts steigender Ausgaben teils kräftig angehoben haben, hat sich das Nettoeinkommen bei vielen der rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten verringert. 16 Krankenkassen haben zudem ihren ZBS unterjährig erhöht, zuletzt die mitgliederstarke Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Prognosen gehen davon aus, dass die Zusatzbeiträge der Krankenkassen weiter steigen werden, wenn die Politik nicht gegensteuert. Auch könnte der Gesundheitsfonds, der das Geld zur Versorgung der Versicherten an die Krankenkassen verteilt, nach Berechnungen des BKK Dachverbandes ohne Gegenmaßnahmen bereits am 15. Januar 2026 unter die gesetzliche Mindestreserve rutschen.
Merz will Leistungsniveau und Beitragszahlende der GKV in den Blick nehmen
Bundeskanzler Friedrich Merz ist sich der prekären Finanzsituation in der GKV und der damit verbundenen Notwendigkeit von Sozialreformen sehr wohl bewusst. „Wir können nicht auf dem Rücken der jungen Generation das austragen, was die Generation ihrer Eltern vorher hat versäumt zu tun“, machte er der Bevölkerung im Juli in der Fernseh-Talkshow von Maybrit Illner deutlich. „Wir müssen jetzt Korrekturen vornehmen, dass diese Systeme bezahlbar bleiben, dass aber auch gleichzeitig die Menschen sich darauf verlassen können, dass sie auch leistungsfähig bleiben.“ Dies sei eine gewaltige Anstrengung. Welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen konkret ergreifen will, hat der Bundeskanzler im ARD-Sommerinterview vor der parlamentarischen Sommerpause lediglich angedeutet: Mit Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung müsse man sowohl das Leistungsniveau als auch die Beitragszahlenden in den Blick nehmen und die Grenzen zwischen Eigenverantwortung und Solidarität neu ziehen, sagte er.
#rebootGKV: Ausgaben dürfen Einnahmen nicht übersteigen
Die Betriebskrankenkassen haben unter dem Motto #rebootGKV Vorschläge unterbreitet, mit welchen Maßnahmen die aktuelle Finanzkrise der GKV gelöst werden könnte. Sie fordern für die Zukunft vor allem eine ausbalancierte Ausgabenpolitik, die die jeweiligen Einnahmen nicht übersteigt. Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben muss endlich wieder zusammengehen“, fordert Dachverbands-Chefin Anne-Kathrin Klemm. Zudem sollte der Zuschuss, den der Bund den gesetzlichen Krankenversicherern zur Finanzierung versicherungsfremder Leistungen wie etwa Kinderkrankengeld und Mutterschaftsgeld gewährt, aus Sicht der Betriebskrankenkassen dynamisiert werden. Der Bundeszuschuss hierfür liegt seit 2017 – mit Ausnahme pandemiebedingter Sonderzahlungen für zusätzliche Aufwendungen in der Coronazeit – konstant bei 14,5 Milliarden Euro. Anpassungen an die gestiegenen Ausgaben für versicherungsfremde, sozialpolitische Aufgaben hat es nicht gegeben. Zudem sollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Bundesländer dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz nachkommen und Investitionen in Krankenhäuser tätigen. Für Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel müsse zudem ein reduzierter Mehrwertsteuersatz gelten, so Klemm. „Mit diesem Maßnahmenpaket könnte die GKV um gut 30 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden.“
Stärkerer Fokus auf Prävention und konsequente Nutzung der Digitalisierung
Um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen, sind mittel- bis langfristig strukturelle Anpassungen unerlässlich. Eine stärkere Fokussierung auf Prävention, die Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie die konsequente Nutzung der Digitalisierung könnten Ineffizienzen reduzieren und die Patient Journey nachhaltig verbessern.
Keine zusätzlichen Mittel für SPV und GKV im Bundeshaushalt 2026
Bei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stoßen Forderungen wie diese allerdings bislang auf wenig Gehör. Im Bundeshaushalt für das Jahr 2026 sind weder für die soziale Pflegeversicherung noch für die gesetzliche Krankenversicherung zusätzliche Finanzmittel eingeplant, die über den regulären Bundeszuschuss für die GKV hinausgehen. Lediglich Darlehen an die beiden Sozialversicherungen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro sind geplant, die jedoch ab 2029 schrittweise zurückgezahlt werden sollen. Klingbeil ist davon überzeugt, dass die ergriffenen Maßnahmen für eine Stabilisierung der GKV-Finanzen ausreichen. Er gehe davon aus, „dass wir das jetzt so hinbekommen, dass wir nicht Beitragssteigerungen, zumindest keine deutlichen haben werden“. Anne-Kathrin Klemm kritisiert die Finanzpolitik auf dem Rücken der Beitragszahler: „Was als Stabilisierungsmaßnahme verkauft wird, ist in Wahrheit eine hochriskante Verschiebung und Verschärfung der Probleme in die Zukunft. Darlehen helfen nicht bei der Konsolidierung.“