Das Pflegebudget ist längst zu einem zentralen Kostentreiber der gesetzlichen Krankenversicherung geworden. Die im Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) vorgesehenen Änderungen bleiben jedoch weit hinter dem zurück, was notwendig wäre, um Fehlanreize zu beseitigen und die Ausgabendynamik wirksam zu begrenzen. Der BKK Dachverband legt im neusten Positionspapier konkrete Reformvorschläge vor, die strukturell ansetzen: von der Ausgabendeckelung bis zur Systemfrage.

Die im Rahmen des KHAG geplanten Änderungen beim Pflegebudget reichen nicht aus. Allein 2024 stiegen die Pflegepersonalkosten um 2,4 Milliarden Euro – das entspricht 0,13 Beitragssatzpunkten und belastet Versicherte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber unmittelbar. Punktuelle Korrekturen werden daran nichts ändern, solange die strukturellen Fehlanreize des Systems unangetastet bleiben.
Mehr Pflegepersonal, weniger Fälle, explodierende Kosten – das ist die paradoxe Bilanz des krankenhausindividuellen Pflegebudgets seit seiner Einführung. Das Selbstkostendeckungsprinzip setzt falsche Anreize, begünstigt Doppelfinanzierungen und treibt einen Wettbewerb um Pflegekräfte, der vor allem kleinere Häuser und die Altenpflege schwächt. Inzwischen besteht breiter Konsens: So kann es nicht weitergehen.
Die Betriebskrankenkassen fordern eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegekostenfinanzierung. Die Budgetsteigerungen müssen an die GKV-Einnahmeentwicklung gekoppelt, Personalaufwuchs ohne Versorgungsbezug begrenzt und Doppelfinanzierungen konsequent abgebaut werden. Qualität muss stärker honoriert werden als bloße Kostenentstehung.
Und perspektivisch ist die Systemfrage zu stellen: Brauchen wir das Pflegebudget in seiner heutigen Form überhaupt noch?
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