Zum Referentenentwurf zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes:
Das Gesetz zeigt, dass es zur Verbesserung der Versorgung nicht notwendig ist, Beitragszahler:innen über Gebühr zu belasten oder mehr Geld ins System zu pumpen. Wenn das Gesetz so umgesetzt wird, wird der Mehrwert von Digitalisierung für die Versorgung endlich spürbar.
Die ePA wird zum Zentrum der Versorgung. Konkret bedeutet das: Versicherte erhalten künftig über die ePA-App Zugang in die Versorgung; sie können von dort aus eine Ersteinschätzung machen, Termine buchen, Überweisungen in Anspruch nehmen. Leistungserbringer, die durch die Versicherten in diesen Prozess eingebunden werden, haben sofort Zugriff auf die ePA-Daten, wenn die Versicherten dies wünschen. Kassen können Anwendungen anbieten, die die ePA noch nützlicher machen, wie bspw. den digitalen Impfpass.
Auch die Möglichkeiten zur datengestützten Versorgung, also zur frühzeitigen Erkennung von Gesundheitsrisiken, werden verbessert. Künftig dürfen Krankenkassen nicht nur Abrechnungsdaten, sondern auch bestimmte Daten aus der ePA der Versicherten zur Erkennung von Gesundheitsrisiken nutzen, sofern die Versicherten dem zugestimmt haben. Wenn eine noch nicht festgestellte oder drohende Pflegebedürftigkeit erkannt wird, können Kassen neben Beratung zu Leistungen auch Präventionsangebote unterbreiten. Grundsätzlich dürfen Kassen nun auch auf eigene, geeignete Angebote hinweisen.
Es ist zu begrüßen, dass eine digitale Ersteinschätzung kommen soll. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass Arztpraxen wirklich entlastet werden, und dass Versicherte, bei denen kein ärztlicher Behandlungsbedarf festgestellt wird, ein adäquates Angebot erhalten.
Zusammen mit einer stabileren Telematikinfrastruktur, einem besseren Datenaustausch zwischen allen beteiligten Leistungserbringern und viel mehr digitaler Kommunikation könnte dieses Gesetz die digitale Versorgung ein gutes Stück voranbringen.

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Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz
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Ulrike Müller ist seit Mai 2023 politische Referentin beim BKK Dachverband. Die studierte Germanistin hat zuvor viele Jahre als Mitarbeiterin mehrerer Bundestagsabgeordneter im Bereich Gesundheit und Pflege gearbeitet. Ihre Themenschwerpunkte dort waren GKV-Finanzierung und Pflegeversicherung sowie Aufwertung der sogenannten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe.