Positionspapier

GSV-Beitragseinzug: Beständig neu. Ein Optimierungs-vorschlag.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben in der Sozialversicherung eine wesentliche Rolle inne: Als „Einzugsstellen“ ziehen sie bei Arbeitge-bern die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung ein (Gesamtsozialversicherungsbeitrag, nachfolgend GSV-Beitrag) und sichern damit die Liquidität der Sozialversicherung. Der Beitragseinzug läuft bereits seit Jahrzehnten in weiten Teilen digi-tal und automatisiert. Die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des be-stehenden Systems garantieren die Leistungsfähigkeit der deutschen Sozialversicherung. Dies gilt es zu erhalten und beständig zu verbes-sern.

Das dem Beitragseinzug zugrundeliegende DEÜV-Meldeverfahren bietet ideale Voraussetzungen dafür, die gesamte Kommunikation zwischen dem Arbeitgeber und der Einzugsstelle digital in der DEÜV-Umgebung zu ermög-lichen. Es kann ein direkter Kommunikationsweg über die Entgeltabrech-nungsprogramme der Arbeitgeber und die Softwareprodukte der Kranken-kassen etabliert werden. Eine große Lösung statt vieler kleiner Schritte – aus Sicht der Betriebskrankenkassen ist dies der klügste und sinnvollste Weg, dem Bedarf aller Beteiligten nach Vereinfachung und Effizienz gerecht zu werden.
Wir regen insoweit an:

  • die Einrichtung eines Dokumenten-Centers
  • Anpassungen der Kommunikation bzw. der Kommunikationswege
  • Übermittlung von Briefen in digitaler Form sowie
  • automatisierte Mitteilungen anderer Anliegen der Arbeitgeber an die zuständige Stelle in der Einzugsstelle.

Die gesetzlichen Krankenkassen diskutieren permanent, wie mit Hilfe des technischen Fortschritts bestehende Verfahren verbessert werden können. Dies geschieht nicht zum Selbstzweck der Krankenkassen, sondern stets mit Blick auf und im Austausch mit den beteiligten Partnern, d. h. insbeson-dere mit den Unternehmen. Es ist wichtig, dort anzusetzen, wo Optimierungsmöglichkeiten im Arbeitgeber-Meldeverfahren gesehen werden. Inso-weit wurden bereits beispielsweise die Einführung einer elektronischen Un-bedenklichkeitsbescheinigung und die Etablierung eines elektronischen SEPA-Mandats maßgeblich mit vorangetrieben.

Feedback der Arbeitgeber zu gewünschter Verbes-serung des Verfahrens
Im direkten Kontakt zur Praxis der Arbeitgeber und Steuerberatenden wurde der Frage nachgegangen, wo Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit den Einzugsstellen im Bereich des GSV-Beitragseinzugs liegen und wie ge-meinsame Prozesse in diesem Bereich weiter verbessert werden können. Die Rückmeldungen bestätigen, dass der bisher etablierte Beitragsein-zug verlässlich funktioniert und Probleme in der Praxis nicht in einer vermeintlich hohen Bürokratie- und Kostenbelastung liegen.
Vielmehr zeigt sich,

  • dass die Krankenkassen im GSV-Beitragseinzug gut aufgestellt sind. Arbeitgeber und ihre Dienstleister brauchen und wollen auch weiterhin Ansprechpartner in den einzelnen Krankenkassen, die im Einzelfall und bei komplexen Fragen zeitnah, kompetent und umfas-send unterstützen;
  • dass das System und die Schnittstellen des GSV-Beitragseinzugs funktionieren. Eine Zentralisierung ist bei entsprechender Fortent-wicklung nicht erforderlich und auch nicht erwünscht;
  • dass eine zentrale Wissensdatenbank („Wiki“) ein Gewinn wäre und
  • dass allem voran die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus der digitalen Kommunikation sowie einer weitergehenden Automa-tisierung und Digitalisierung von einheitlichen Prozessabläufen im GSV-Beitragseinzug besteht, die den Arbeitgebern und Steuer-beratenden die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen im GSV-Beitragseinzug deutlich erleichtern würde.

Somit sollte der Fokus auf der Optimierung bestehender Strukturen lie-gen. Im Austausch mit den Unternehmen wurde vor allem der Bedarf nach einer gezielteren, schnelleren, unbürokratischeren und dabei daten-schutzgerechten Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Einzugs-stellen deutlich.
 

Hierfür müssen keine neuen Strukturen geschaffen werden. Vielmehr kann und sollte auf Bestehendes aufgesetzt werden, nämlich auf den Meldeweg gemäß der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Die damit bereits geschaffenen Möglichkeiten können in einer Weise genutzt und fortentwickelt werden, sodass letztlich die gesamte Kommunikation zwischen Arbeitgeber/Dienstleister und der Einzugsstelle digital in der DEÜV-Umgebung erfolgt.

Lesen Sie das ganze Positionspapier im PDF.

PDF herunterladen