Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverband e.V. vom 07.09.2020 zum Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)

Der Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz sieht als Schwerpunkt eine Konkretisierung des von der MinisterpräsidentInnenkonferenz im Juni beschlossenen “Zukunftsprogramms Krankenhäuser” vor. Demnach soll der Bund drei Milliarden Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereitstellen, die auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt werden. Bis Ende 2021 können die Krankenhausträger die Förderung für einen Katalog von Vorhaben beantragen, insbesondere mit dem Ziel, moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, höhere Informationssicherheit und eine bessere Abstimmung der regionalen Versorgungsstrukturen zu erreichen. Der Gesetzgeber setzt damit deutliche Anreize für eine Modernisierung der mit Hinblick auf digitalisierte Prozesse im internationalen Vergleich rückständigen Krankenhauslandschaft in Deutschland, was die Betriebskrankenkassen ausdrücklich begrüßen.

Der Entwurf für ein Krankenhauszukunftsgesetz sieht als Schwerpunkt eine Konkretisie-rung des von der MinisterpräsidentInnenkonferenz im Juni beschlossenen“Zukunftsprogramms Krankenhäuser” vor. Demnach soll der Bund drei Milliarden Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereitstellen, die auf die Länder nach dem Kö-nigsteiner Schlüssel verteilt werden. Bis Ende 2021 können die Krankenhausträger die Förderung für einen Katalog von Vorhaben beantragen, insbesondere mit dem Ziel, moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, höhere Informationssicherheit und eine bessere Abstimmung der regionalen Versorgungsstrukturen zu erreichen. Der Gesetzgeber setzt damit deutliche Anreize für eine Modernisierung der mit Hinblick auf digitalisierte Prozesse im internationalen Vergleich rückständigen Krankenhauslandschaft in Deutschland, was die Betriebskrankenkassen ausdrücklich begrüßen. Nach Auffassung der Betriebskrankenkassen sollten im weiteren Gesetzgebungsver-fahren in diesem Zusammenhang jedoch noch die folgenden Punkte beachtet werden: Die Betriebskrankenkassen begrüßen die vorgesehene Harmonisierung der beiden Förderprogramme, des Krankenhausstrukturfonds und des Zukunftsprogramms Krankenhäuser. Diese sollte jedoch hinsichtlich der förderungsfähigen Vorhaben noch konsequenter erfolgen.

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