Stellungnahme

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

Der uns vorliegende Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung setzt wichtige Impulse für mehr Transparenz, Verlässlichkeit und Qualität in der Akut- und Notfallversorgung. Besonders begrüßen die Betriebskrankenkassen, dass die medizinische Notfallrettung erstmals bundesweit einheitlich als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung definiert wird. Ein klarer Leistungsanspruch und gemeinsame Standards schaffen Rechtssicherheit, erhöhen die Vergleichbarkeit und tragen dazu bei, bestehende Versorgungsbrüche zu überwinden.

Gleichzeitig zeigt der Entwurf, wie zentral eine verlässliche und sektorenübergreifende Patientensteuerung für das Gelingen der Reform ist. Dafür braucht es ein bundesweit einheitliches Ersteinschätzungstool sowie rund um die Uhr verfügbare digitale und telefonische Beratungsangebote, die Versicherte sicher in die richtige Versorgungsebene lenken und ihre Eigenverantwortung stärken. Nur eine konsistente, bundesweit interoperable Steuerungslogik kann Fehlinanspruchnahmen reduzieren und die vorhandenen Ressourcen effizient einsetzen.

Mit Blick auf die Integrierten Notfallzentren unterstützen die Betriebskrankenkassen das Ziel, ambulante und stationäre Leistungen enger zu verzahnen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine einheitliche Dokumentation und eine sektorenübergreifende Vergütung, die sich konsequent an der ambulanten Logik orientiert. Gleiche Leistungen müssen unabhängig vom Ort gleich vergütet werden, dies ist zentral für Transparenz, Wirtschaftlichkeit und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen.
Kritisch sehen die Betriebskrankenkassen hingegen die vorgesehene hälftige Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen durch gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen. Der Sicherstellungsauftrag umfasst bereits heute die Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten, einschließlich eines aufsuchenden Dienstes und einer 24/7-Erreichbarkeit. Eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung ist daher nicht nachvollziehbar und belastet die Beitragszahlenden ohne erkennbaren Mehrwert.

Insgesamt stellt der Entwurf eine Grundlage für eine moderne, kooperative und patientenorientierte Notfallversorgung dar. Entscheidend wird nun sein, die strukturellen und digitalen Voraussetzungen so auszugestalten, dass sie den Versicherten, den Leistungserbringern und dem Gesamtsystem nachhaltig zugutekommen.

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Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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