Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das wichtige Anliegen aufgegriffen, verlässliche und verbindliche Strukturen zur Prävention von Suiziden und Suizidversuchen bundesweit zu verankern und weiterzuentwickeln. Dies wird vom BKK Dachverband e.V. unterstützt.
Der Gesetzentwurf ver-steht Suizidprävention jedoch bislang primär als Aufgabe der akuten Versorgung und Krisenintervention. Für eine nachhaltige und wirksame Suizidprävention greift dieser Verengung auf das medizinische Versorgungssystem zu kurz: Notwendig wäre darüber hinaus eine deutlich stärkere Verankerung von Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit und Suizidprävention in den unmittelbaren Lebenswelten der Menschen (wie Schulen, Hochschulen, der Arbeitswelt sowie Pflegeeinrichtungen). Insbesondere settingbezogene Ansätze, gezielte Aufklärung und die Stärkung der allgemeinen Gesundheitskompetenz leisten entscheidende Beiträge zur Reduktion von Suizidalität und werden im vorliegenden Entwurf bislang unzureichend berücksichtigt.
Suizidprävention ist dabei nicht allein eine Aufgabe der gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) oder des Gesundheitswesens, sondern eine ge-samtgesellschaftliche Public-Health-Aufgabe sowie Teil der staatlichen Da-seinsvorsorge. Um Risikofaktoren frühzeitig zu begegnen und insbesondere vulnerable Gruppen zu stärken, bedarf es sektorenübergreifender Maßnahmen, die weit über die Versorgung bereits akut suizidgefährdeter Personen hinausgehen.
Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist die Suizidprävention konsequenterweise aus Steuermitteln von Bund, Ländern und Kommunen zu finanzieren. Eine sachwidrige Verlagerung von Aufgaben der öffentlichen Fürsorge und Daseinsvorsorge auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung – wie sie mit den vorgesehenen Modellvorhaben nach § 64f SGB V beabsichtigt ist – lehnt der BKK Dachverband ab. Statt zeitlich und regional befristeter Modellprojekte auf Kosten der Beitragszahler bedarf es verbindlicher, bundesweit einheitlicher Versorgungspfade in der Regelversorgung (u. a. durch Weiterentwicklung der KSVPsych-Richtlinie des G-BA) sowie einer interoperablen Vernetzung bestehender Hilfs- und Notrufstrukturen.
Die vollständige detaillierte Stellungnahme entnehmen Sie dem PDF, das oben als Download angeboten ist.

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Antonia Müller
Referentin Politik
Pflege, Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Europa, UPD, Nachhaltigkeit und Klima
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Antonia Müller arbeitet seit März 2024 als politische Referentin beim BKK Dachverband. Die studierte Politik- und Verwaltungswissenschaftlerin ist für politische Fragestellungen zu den Themengebieten Digitalisierung, Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Nachhaltigkeit, Pflege und Europa zuständig. Zuvor hat sie als Mitarbeiterin im Bundestag und Referentin im Deutschen Landkreistag in der Pflegepolitik gearbeitet.