Die Betriebskrankenkassen nehmen zu den fachfremden Änderungsanträgen im Rahmen der Gesetzgebung eines Terminservice‐ und Versorgungsgesetzes (TSVG) wie folgt Stellung:
Stellungnahme
Stellungnahme
Die Betriebskrankenkassen nehmen zu den fachfremden Änderungsanträgen im Rahmen der Gesetzgebung eines Terminservice‐ und Versorgungsgesetzes (TSVG) wie folgt Stellung: