Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV)

„Nachdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Verhandlungen zu einer Vereinbarung nach §137i SGB V für gescheitert erklärt hat, befürworten die Betriebskrankenkassen, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun per Rechtsverordnung ab dem 01.01.2019 erstmals verbindliche Personaluntergrenzen für einzelne pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern einführt. Denn eine qualitativ ausreichende Patientenversorgung ist nur mit einem Mindestmaß an Personalausstattung möglich. Gleiches gilt im Hinblick auf eine erträgliche Arbeitsbelastungen für das Pflegepersonal im Krankenhaus. Nach Auffassung der Betriebskrankenkassen kann der vorliegende Entwurf aber nur ein erster Schritt sein. Das Ziel müssen schichtgenaue Personaluntergrenzen für alle Stationen, die sich am tatsächlichen Pflegeaufwand der Krankenhäuser orientieren, sein. Auch der mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz ab 2020 vorgesehene sog. Ganzhausansatz kann schichtgenaue Pflegepersonaluntergrenzen nicht ersetzen.“

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