Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes für mehr Sicher-heit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenentwurf Konsequenzen aus den jüngsten Arzneimittelskandalen gezogen und Regelungen getroffen werden mit dem Ziel, die Patientensicherheit in der Arzneimittelversorgung zu verbessern. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu befürworten, dass Patienten im Fall von Arzneimittelrückrufen von der Zuzahlung entlastet werden und Krankenkassen Ansprüche auf Rückerstattungen erhalten. Daneben sind die Maßnahmen des Referentenentwurfs für die Betriebskrankenkassen Licht und Schatten zugleich: Zum einen sind Maßnahmen vorgesehen, die die Verbesserung der Qualität der Arzneimittelversorgung ebenso wie die weitere Bezahlbarkeit in den Fokus stellen. Dazu gehören nach Auffassung der Betriebskrankenkassen insbesondere die Regelungen zu den Arzneimitteln für neuartige Therapien, zur frühen Nutzenbewertung und zum stärkeren Einsatz von Biosimilars. Mehr Schatten als Licht sehen die Betriebskrankenkassen hingegen bei der Neuordnung der Zytostatikaabrechnung und der Hämophilieversorgung.

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