Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Referentenentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetz

Präambel: Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verfolgt das Ziel, eine moderne, leistungsfähige und nachhaltige Krankenhausversorgung zu sichern. Der BKK Dachverband begrüßt die grundsätzliche Reformabsicht – stellt jedoch fest, dass zentrale Elemente des vorliegenden Entwurfs diesem Anspruch nicht gerecht werden. Statt Klarheit, Verbindlichkeit und Steuerung entstehen neue Unschärfen, Risiken für die Versorgungsqualität und drohende Fehlsteuerung bei der Mittelverwendung.

Die Finanzierung des Transformationsfonds über Bundesmittel ist ein richtiger Schritt – insbesondere, um die Beitragszahlenden der GKV nicht weiter zu belasten. An konkreten und überprüfbaren Kriterien für die Mittelverwendung fehlt es jedoch weiterhin. Für eine nachhaltige GKV-Finanzierung ist es aber auch notwendig, die Steigerungen der GKV-Ausgaben für den Krankenhausbereich deutlich zu begrenzen. Steigerungsraten oberhalb der Veränderungsrate sind auszuschließen bzw. auf Werte unterhalb der Veränderungsrate zu begrenzen. Die vollständige Refinanzierung der Tarifraten, die Meistbegünstigungsklausel zur Ermittlung des Veränderungswertes und die Selbstkostendeckung der Pflege gilt es daher abzuschaffen.

Kritisch sehen die Betriebskrankenkassen die geplante Ausweitung der Ausnahmeregelungen für Leistungsgruppen, die den Ländern weitreichende Spielräume ohne belastbare Steuerungskriterien eröffnet. Mit der Streichung der Fahrtzeitgrenzen und der Aufweichung bundesweiter Standards wird die Zielsetzung einer bundesweit vergleichbaren und qualitätsgesicherten Versorgungsstruktur unterlaufen. Die Reform verliert hier ihren verbindlichen Charakter und öffnet Tür und Tor für neue regionale Ungleichgewichte.

Ebenfalls wird die zunehmende Reduzierung von Qualitätsanforderungen in der Leistungsgruppensystematik abgelehnt. Eine solche Entwicklung konterkariert die erklärten Reformziele. Es ist nicht hinnehmbar, dass Qualitätssteuerung zugunsten kurzfristiger politischer Kompromisse geopfert wird. Die Mindestvorhalteanforderungen und Mindestvorhaltezahlen müssen als zentrale Schlüsselelemente zur Erreichung von Konzentrationsprozessen gestärkt und zeitnah verbindlich durchgesetzt werden – nicht relativiert oder verschoben. Nur so lassen sich auch diese Prozesse anschieben und somit auch die Wirtschaftlichkeit in den einzelnen Krankenhäusern steigern.

Das KHAG in seiner jetzigen Fassung gibt die notwendigen Ansprüche an die Krankenhausreform auf, eine zukunftsfähige und effiziente Krankenhauslandschaft zu schaffen. Um dies zu erreichen, braucht es klare Leitplanken mit belastbaren, anspruchsvollen und weitgehend bundeseinheitlichen Qualitätskriterien.

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Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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