Stellungnahme

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz – PflAssEinfG)

Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung uns spricht sich für eine 18-monatige Ausbildung aus. Damit wird zum einen endlich ein bundesweit einheitliches Niveau der Assistenzausbildungen geschaffen. Zum anderen wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer nationalen Bildungsarchitektur in der Pflege (siehe Projekt „BAPID“) gegangen. Dies fördert die Klarheit und Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem.

Aus Sicht des BKK Dachverbands ist der vorliegende Referentenentwurf ein wichtiger Baustein, um die Versorgung für die Pflegebedürftigen zu sichern und die Attraktivität für die beruflich Pflegenden zu steigern. Es ist allerdings inakzeptabel, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zu 90% der Finanzierungsaufwände der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden soll.

Zugleich müssen bestehende Abweichungsmöglichkeiten abgeschafft werden, um dem Ziel der bundesweiten Vereinheitlichung auch in der Praxis Rechnung zu tragen. So sollten Kompe-tenzfeststellungsverfahren ebenso vereinheitlich werden und die Möglichkeit landesspezifischer Lehrpläne gestrichen werden. Der BKK DV begrüßt die länderübergreifende Anerkennung von Ausbildungen und fordert eine einheitliche Anerkennungspraxis.

Ein abgestimmter Ansatz der Qualifiktationsniveaus zueinander und ihren jeweiligen Tätig-keitsprofilen ist erforderlich, um eine einheitliche Aufgabenzuordnung in der Pflege und einer klaren Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen zu gewährleisten. Um Missverständnisse und Unsicherheiten im Berufsalltag zu vermeiden, sollten zudem behandlungspflegerische Tätigkeiten definiert und verbindliche Einsatzzeiten festgelegt werden.

Bedenken haben wir auch hinsichtlich der Abweichungsmöglichkeiten von den Zugangsvoraussetzungen. Der Hauptschulabschluss sollte als fachliche Mindestanforderung festgelegt werden.

Einheitliche Ausbildungsstandards in der Pflegeassistenz zu schaffen, ist ein zentrales Ziel, um die Qualität der Ausbildung und Patientenversorgung zu sichern. Klare Definitionen von Tätigkeiten und verbindliche Regelungen sind entscheidend, um Unsicherheiten und weitere Unterschiede zwischen den Ländern zu vermeiden.

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Kontakt

Leah Palgan
Referentin Kommunikation

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