Die Betriebskrankenkassen begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG“. Dieser setzt die Zielrichtung bereits in dieser Legislaturperiode verabschiedeter Gesetze (Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) fort. Es werden notwendige Regelungen im Bereich der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und der elektronischen Patientenakte (ePA) vollzogen, sowie die telemedizinische Versorgung gestärkt. Lesen Sie in unserer Stellungnahme den Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf aus Sicht der Betriebskrankenkassen.