Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) – Bundestagsdrucksache 21/2512

Die Betriebskrankenkassen halten das Ziel des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) angelegten Struktur- und Qualitätsreformen zu präzisieren und den Transformationsprozess zu unterstützen, grundsätzlich für richtig und notwendig. Ein besonders begrüßenswerter Schritt ist die zukünftige Finanzierung des Transformationsfonds durch Bundesmittel. Damit übernimmt der Bund seine Verantwortung für eine leistungsfähige Krankenhausinfrastruktur und beendet den zuvor rechtswidrigen Zugriff auf die Gelder der Solidargemeinschaft. Dies stellt eine wichtige Korrektur dar, die zu einer verfas-sungsrechtlich einwandfreien Finanzierung führt.

Die Betriebskrankenkassen befürchten jedoch, dass der vorliegende Gesetzentwurf die ursprünglichen Reformziele verwässert und wichtige Fortschritte in den Bereichen Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz wieder rückgängig gemacht werden könnten. Die geplante Ausweitung der Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungs-gruppen sowie der Verzicht auf verbindliche Fristen zur Erfüllung von Qualitätskriterien stellen erhebliche Rückschritte dar. Diese Maßnahmen schwächen die Patientensicherheit und erhöhen das Risiko einer qualitativ uneinheitlichen Versorgung zwischen den Bundesländern. Diese Lockerung der Qualitätsvorgaben erhöht nicht nur das Risiko medizinischer Fehlentwicklungen, sondern führt langfristig auch zu steigenden Kosten für die Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem sieht der Entwurf keine ausreichenden Maßnahmen vor, um die fachliche und medizinische Kontrolle über die Mittelverwendung sicherzustellen.

Entscheidungen über Förderungen aus dem Transformationsfonds oder Ausnahmen von Qualitätsstandards müssen unbedingt im Einvernehmen mit den Krankenkassen getroffen werden. Nur so lässt sich sicherstellen, dass medizinische, wirtschaftliche und versorgungsstrategische Kriterien den Ausschlag geben und nicht landespolitische Erwägungen.

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Abteilungsleiterin Politik und Kommunikation

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