Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz – NotfallG)

Die Reform der Notfallversorgung ist ein zentraler Schritt, um das Gesundheitssystem in Deutschland zukunftsfähig aufzustellen. Doch hierfür bedarf es mehr als nur punktueller An-passungen – es muss eine umfassende Neuausrichtung bestehender Strukturen erfolgen. Der vorliegende Entwurf greift zentrale Elemente auf, bleibt jedoch an entscheidenden Stellen weiterhin hinter dem politischen Anspruch zurück, der notwendig wäre, um eine nachhaltige und effiziente Versorgung zu sichern.

Es muss ein klares politisches Ziel sein, Reformprojekte wie die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz konsequent mit der Notfallreform zu verzahnen. Nur durch eine solche koordinierte Herangehensweise lassen sich echte Synergien nutzen und kostenintensive Doppelstrukturen vermeiden. Die Betriebskrankenkassen fordern daher ausdrücklich eine stärkere Integration der Reformansätze. Ohne diesen strategischen Schulterschluss drohen Parallelprozesse, die die Patientinnen und Patienten sowie das Versorgungssystem belasten.

Besonders wichtig ist eine kohärente Abstimmung zwischen der Notfallversorgung, der Notfallrettung und den entsprechenden Landesregelungen. Die Betriebskrankenkassen fordern eine bundesweite Koordination, um die Reform auf allen Ebenen effizient umzusetzen. Der föderale Flickenteppich darf nicht weiter zu Verzögerungen und unnötigem Mehraufwand führen. Die geplante Einführung Integrierter Notfallzentren (INZ) – bestehend aus Notaufnahmen, Notdienstpraxen und zentralen Ersteinschätzungsstellen – ist ein sinnvoller Ansatz. Es bedarf jedoch klarer gesetzlicher Leitlinien, um sicherzustellen, dass diese Zentren flächendeckend etabliert und verlässlich finanziert werden.

Ein kritischer Punkt im Entwurf bleibt die geplante Einführung zusätzlicher Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen. Diese binden nicht nur personelle und finanzielle Ressourcen, sondern gefährden auch die Effizienz der Versorgung, wenn sie nicht sinnvoll in bestehende Abläufe integriert werden. Hier muss die Bundesregierung sicherstellen, dass neue Strukturen klaren Mehrwert bieten und nahtlos mit bereits etablierten Systemen zusammenarbeiten.

Die Einführung einer bundesweit einheitlichen Telefonnummer ist ein Schritt in die richtige Richtung – doch nur dann, wenn sie für alle Bürgerinnen und Bürger schnell und barrierefrei erreichbar ist. Darüber hinaus fordern wir ein wirksames Monitoring der Akutleitstellen, um frühzeitig Optimierungsbedarf zu identifizieren und nachzusteuern.

Die erfolgreiche Umsetzung der Reform hängt maßgeblich davon ab, dass alle relevanten Akteure – einschließlich der Krankenkassen – eng eingebunden werden. Die Betriebskrankenkassen fordern daher einen verbindlichen Beteiligungsprozess, um sicherzustellen, dass die Praxisexpertise aus allen Bereichen des Gesundheitswesens genutzt wird. Auch der Ausbau der digitalen Vernetzung von Rettungsleitstellen und Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 133a Gesundheitsleitsystem muss weiter vorangetrieben werden. Diese Vernetzung ist der Schlüssel zu einer schnellen und präzisen Ersteinschätzung und ermöglicht die bestmögliche Versorgung von Patienten in Notfällen.

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Kontakt

Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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