Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstär-kungsgesetz – GVSG), Drs. 20/11853

Die von der Koalition angekündigten Versorgungsgesetze haben große Erwartungen geweckt: auf einen besseren Zugang zur ambulanten Versorgung, auf die Vernetzung unterschiedlicher Angebote vor Ort, auf die Stärkung nichtärztlicher Gesundheitsberufe und die Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie zwischen Gesundheit und Pflege.

Leider erfüllt das vorliegende Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz diese Erwartungen nicht. Es fehlen grundlegende innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung sowie eine angemessene Vernetzung mit kommunalen Angeboten. Neben einigen kleineren Verbesserungen enthält das Gesetz vor allem die Entbudgetierung von Hausärztinnen und Hausärzten sowie eine Mindestgrenze für Bagatellfälle bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Diese Maßnahmen werden nicht zur Verbesserung der Versorgung beitragen, insbesondere nicht in unterversorgten Regionen. Darum hoffen wir auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, die die ambulante Versorgung wirklich verbessern. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Ärztinnen und Ärzte, bspw. durch die Möglichkeit, im Angestelltenverhältnis zu arbeiten. Darüber hinaus bedarf es einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit sowie einer Substitution ärztlicher Leistungen und eines besseren Zugangs zur ambulanten Versorgung. Mit Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen lagen in früheren Versionen bereits vielversprechende Ansätze dazu auf dem Tisch.

Positiv bewertet wird die Regelung zur Verbesserung der Transparenz über Service- und Leistungsqualität der Krankenkassen, die nun gesetzlich verankert wird. Wünschenswert wäre, dass auch die Ergebnisse von Kundenbefragungen in die Bewertung einfließen.

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Kontakt

Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz

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