Stellungnahme

zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (BIPAM) BT-Drucksache 20/12790

Die Umwandlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in ein neues Bundesinstitut markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer gesund-heitsförderlichen Zukunft. In Anbetracht der sich ständig wandelnden gesellschaftlichen Bedürfnisse und Herausforderungen ist es von entscheidender politischer Bedeutung, Ressortdenken aufzubrechen. Frühzeitige und gezielte Interventionen für Prävention, Resilienz und Gesundheitsförderung machen die Versorgung insgesamt nachhaltiger.

Der vorliegende Gesetzesentwurf erkennt an, dass Gesundheit nicht allein die Abwesenheit von Krankheit ist, sondern nimmt auch die psychischen, physischen und sozialen Faktoren des Wohlbefindens in den Blick. Jedoch formuliert er keinen zeitgemäßen Ansatz zur Schaffung gesunder Rahmen- und Lebensbedingungen, insbesondere für vulnerabler Zielgruppen. Ebenso lässt er die Entwicklung konkreter Umsetzungsempfehlungen, um gesundheitliche Chancengleichheit zu ermöglichen, außer Acht. Darüber hinaus müssten Prävention und Schutz vor klima- und umweltbedingten Gesundheitsrisiken (z.B. Hitze, Allergien, Infektionskrankheiten) in den Blick des Bundesinstitutes genommen werden. Für eine gesunde Bevölkerung muss die Beeinflussung gesundheitsförderlicher Faktoren auch jenseits des Gesundheitswesens in allen Politikfeldern (Health in all Policies Ansatz) eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung werden, die der Gesetzesentwurf nur ansatzweise widerspiegelt. Angesichts dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe sollte das neue Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit eine wichtige Rolle als steuernde Einheit und interdisziplinärer Netzwerkknoten spielen.

Die Unterstützung durch das neue Bundesinstitut zur Koordination der Aktivitäten im Bereich der öffentlichen Gesundheit ist begrüßenswert. Das neue Bundesinstitut wird jedoch nur dann einen echten Unterschied machen, wenn es als zentraler Public-Health-Netzwerkknotenpunkt konzipiert wird, die gesamte Bevölkerung zu gesundheitskompetentem Verhalten befähigt und dauerhafte Kooperation aller Akteuren des Gesundheitswesens einfordert und ermöglicht.

Öffentliche Gesundheit benötigt zwar den Rahmen zur Schaffung gesunder Lebenswel-ten, aber auch die Gesellschaft, die ihn füllt, indem sie mitmacht, begleitet und weiterentwickelt. Das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit muss daher eine aktive Rolle zur Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung übernehmen, sowohl in der Breite als auch spezifisch bei vulnerablen Gruppen. Momentan sind die Potenziale die Bevölkerung zu informieren, zu befähigen und vor allem zu motivieren einen gesunden Lebensstil zu finden nicht ausgeschöpft. Das Bundesinstitut sollte einen ganzheitlichen Gesundheitsansatz unter Einbezug von physischer und mentaler Gesundheit, sowie Sinnhaftigkeit, Teilhabe und täglicher Routine vermitteln. Dies beinhaltet auch Aktionsprogramme und Kampagnen zu Handlungsfeldern der Prävention, die praktische und realitätsnahe Anregungen für Gesundheitsverhalten im Alltag (z.B. Ernährung, Bewegung, Einsamkeit, Suizidprävention, psychische Gesundheit, Sucht) und Gesundheitsinformationen (z.B. metabolischen Syndrom, Diabetes, sexuell übertragbare Krankheiten) geben. Eine wichtige Facette der Gesundheitskompetenz ist dabei, die Flut an Informationen richtig einzuschätzen und angemessen darauf reagieren zu können. Alltägliche Beispiele sind dabei vermutlich die bekannte Panik bei der „Diagnose“ über die Online-Suchmaschine oder die Unkenntnis, welche große Wirkung Alltagsbewegung haben kann.

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Kontakt

Antonia Müller
Referentin Politik
Pflege, Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Europa, UPD, Nachhaltigkeit und Klima

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