Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II)

Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes Aufgabe des Staates, welche mit dem FüPoG im Jahr 2015 bereits angegangen wurde. Dennoch ist eine gleichberechtigte Verteilung in Führungspositionen der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst noch lange nicht erreicht. Schließlich zeigt die derzeitige Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen, dass es erforderlich ist, mit einem erneuten Gesetzesentwurf die Wirksamkeit von Maßnahmen zu verbessern. Frauen in Führungspositionen der Sozialversicherungen zu stärken, entspricht den Interessen des BKK Dachverbandes. Die Betriebskrankenkassen nehmen seit Jahren eine Vorreiterrolle bei der Besetzung von Vorstandspositionen durch Frauen ein. Die Betriebskrankenkassen begrüßen daher den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen.

Es ist richtig, dass diese auch bei den Sozialversicherungen umgesetzt werden.
Der BKK DV sieht jedoch Nachbesserungsbedarf bezüglich Artikel 24 – Änderungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Im Paragraphen 35a Absatz 4 SGB IV ist in der aktuellen Formulierung ausgeschlossen, dass mehrköpfige Vorstände ggf. auch mit zwei Frauen besetzt werden können. Dies ist zu ändern. Zu ändern sind ferner aus Sicht des BKK DV die vorgesehenen Übergangsregelungen: Um Kontinuität in der Verwaltungsleitung sicher zu stellen, sollen für maximal zwei Amtsperioden die bisher hauptamtlichen Vorstände wiederwählbar gestellt und gleichzeitig der mehrköpfige Vorstand um eine weitere Position erweitert werden können. Diese ist dann mit einer Frau zu besetzen. Diese Regelung ist auch anzuwenden, um sinnvolle Kassenfusionen zu erleichtern bzw. zu ermöglichen.

PDF herunterladen