Stellungnahme

Zum Gesetzentwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz), Drs. 21/1493

Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung – auch im Hinblick auf die jetzt angedachte Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Damit wird zum einen endlich ein bundesweit einheitliches Niveau der Assistenzausbildungen geschaffen. Zum anderen wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer nationalen Bildungsarchitektur in der Pflege (siehe Projekt „BAPID“) gegangen. Dies fördert die Klarheit und Durchlässigkeit im Pflegebildungssystem.

Untergraben wird dieses einheitliche Niveau allerdings mit der Regelung, dass es nun im Ermessen der Bildungsträger liegen soll, Auszubildende ohne Schulabschluss anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Dies wird das Niveau der Ausbildung und die Versorgungsqualität absenken. Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Das ist – gerade bezogen auf das Ansinnen, im Pflegeassistenzbereich eine Vereinheitlichung auf Bundesebene herzustellen – kontraproduktiv.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).

Um Missverständnisse und Unsicherheiten im Berufsalltag zu vermeiden und die gesetzlich geregelten vorbehaltenen Aufgaben der Pflegefachpersonen nicht zu missachten, sollten ärztliche Anordnungen nicht direkt durch Pflegeassistenzpersonen ausgeführt werden, sondern die Pflegefachkraft sollte hierbei die alleinige Ansprechperson bleiben (§ 4 PflFAssG).

Insgesamt stellt das Gesetz einen positiven Ansatz zur Schaffung einheitlicher Ausbildungsstandards in der Pflegefachassistenz dar. Die genannten Kritikpunkte müssen jedoch adressiert werden, um die Qualität der Ausbildung und Patientenversorgung zu sichern, um ein bundesweit einheitliches Niveau sicherzustellen und die Finanzierung fair zu regeln.

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Kontakt

Antonia Müller
Referentin Politik
Pflege, Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Europa, UPD, Nachhaltigkeit und Klima

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