Das vorliegende Pflegeneuausrichtungsgesetz enthält einige gute Vorschläge aber keine echten Lösungen insbesondere für die drängenden Finanzierungsfragen. Lichtblicke sind die Regelungen zur Pflegeprävention und Rehabilitation. Es wäre schön, wenn es mehr solcher Lichtblicke gäbe. Stattdessen enthält der Entwurf viele neue, kostenintensive Aufgaben für die Pflegekassen, für die es keine entsprechende Gegenfinanzierung gibt. Mit dem Pflege-Cockpit, der Pflegebegleitung, der regionalen Koordination, den Datenplattformen und der stärkeren Versorgungssteuerung sollen die Pflegekassen stärker in die Pflicht genommen werden, während die Verwaltungskostenerstattung gleichzeitig abgesenkt werden soll. Das passt nicht zusammen. Wenn der Gesetzgeber mehr Beratung, mehr Steuerung und mehr digitale Unterstützung will, muss er auch dafür sorgen, dass die Pflegekassen finanziell so ausgestattet sind, dass sie diese Aufgaben verlässlich umsetzen können. Die übermäßige Belastung der Beitragszahlenden und der pflegenden Angehörigen, während Bund, Länder und Kommunen abermals aus der Verantwortung genommen werden, ist ein absolutes No-Go. Mit keiner Silbe wird die Rückzahlung der aufgebürdeten Pandemie-Mehrkosten von rund fünf Milliarden Euro erwähnt. Es ist allenfalls beschönigend, dass die Darlehen nun erst später zurückgezahlt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger wurden in der Vergangenheit schon viel zu oft für die Sanierung der GKV und der SPV zur Kasse gebeten. Und statt die Beiträge zur Rentenversicherung für pflegende Angehörige sachgerecht durch den Bund zu finanzieren, sollen diese nun noch gekürzt werden. Somit wird die Pflege eines Angehörigen zu einem höheren Armutsrisiko im Alter.
Die soziale Pflegeversicherung steht vor immensen Herausforderungen. Die Entwicklung der Leistungsausgaben in den ersten 4 Monaten des Jahres 2026 verläuft weiterhin höchst dynamisch, mit einer Veränderungsrate von plus 11 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das Defizit in diesem Jahr könnte sich bei anhaltender Dynamik auf bis zu 5,2 Mrd. EUR hin entwickeln. Die im Gesetzentwurf genannten 7,6 Mrd. erwartetes Defizit für 2027 könnten in der Folge auf bis zu rund 10 Mrd. EUR anwachsen. Die im Gesetz genannten Maßnahmen zur Finanzstabilisierung sind nicht genug, die angespannte Finanzsituation zu lösen und so werden bereits unterjährig die liquiden Mittel der SPV die Ausgaben nicht mehr decken. Hier fehlen im Gesetzentwurf entsprechende Maßnahmen, diesem Szenario wirksam zu begegnen.
Der Beitrag des Bundes beschränkt sich – wie im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – auf die Verschiebung der Rückzahlung bestehender Darlehen. Nebenbei wurde auch die Aussetzung des Bundeszuschusses an die Pflegeversicherung von 1 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030 verlängert.
Viele Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung haben aber gesamtgesellschaftlichen Charakter und dürfen nicht dauerhaft auf die Beitragszahlenden verlagert werden. Dazu zählen die Pandemiekosten von 5 Mrd. Euro und die Finanzierung der Rentenversiche-rungsbeiträge für pflegende Angehörige. Statt die Rentenversicherungsbeiträge sach-gerecht aus Bundesmitteln zu übernehmen, müssen sie nun – angesichts des Defizits der SPV – gekürzt werden. Das schwächt die soziale Absicherung der Angehörigenpflege, auf der die pflegerische Versorgung fußt.
Aus Sicht der Betriebskrankenkassen enthält der vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung einige Ansatzpunkte, die in die richtige Richtung gehen. Die stärkere Ausrichtung der Pflegeversicherung auf Prävention, Rehabilitation und eine frühzeitige Unterstützung in der häuslichen Pflege sind grund-sätzlich zu begrüßen. Pflege darf nicht erst dann organisiert werden, wenn eine gesundheitliche Verschlechterung oder Versorgungslücken bereits eingetreten und pflegende Angehörige überfordert sind. In diesem Sinne sind der vorgesehene Anspruch auf eine Pflegebegleitung sowie die Regelungen zur Pflegeprävention und zur Stärkung rehabilitativer Empfehlungen fachlich nachvollziehbar und grundsätzlich geeignet, Pflegebedürftige und deren Angehörigen in der häuslichen Pflege besser zu unterstützen.
Allerdings wäre hier sehr viel mehr möglich, etwa durch verbindliche strukturelle Anreize und entsprechende Steuerungsinstrumente. Um die Versorgung bundesweit und die Pflegebegleitung einheitlicher auszugestalten, zu steuern und Versorgungsbrüche konsequent zu vermeiden, müssen die Wege, die mit den Ersteinschätzungstools in Notfall- und Primärversorgung (GeDIG, NotfallR) eingeschlagen wurden, jetzt verbindlich auf die Pflege übertragen werden. Dazu sind in der Pflegebegleitung verpflichtende Bedarfseinschätzungstools zu integrieren, als systematische Screening-Instrumente inkl. Datenanalysen, um eine konsistente, indikatorbasierte und wirksame Versorgungssteuerung sicherzustellen.
Die geplanten digitalen und strukturellen Weiterentwicklungen setzen an realen Defiziten an. Ein Pflege-Cockpit, verbesserte Datengrundlagen, eine stärkere regionale Koordination und eine bessere Transparenz über Leistungen und Unterstützungsangebote können dazu beitragen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sich im Versor-gungsgeschehen besser orientieren und Leistungen unbürokratischer in Anspruch neh-men können. Digitalisierung und Daten müssen dabei jedoch so ausgestaltet werden, dass sie Prozesse tatsächlich vereinfachen und nicht lediglich neue Dokumentations-, Berichts- und Abstimmungspflichten erzeugen.
Mehr Beratung und Steuerung haben allerdings ihren Preis. Mit dem Pflege-Cockpit, der Pflegebegleitung, der regionalen Koordination, neuen Datenplattformen und einer stärkeren Versorgungssteuerung werden den Pflegekassen zusätzliche Aufgaben übertragen, die Personal, IT-Strukturen, fachliche Qualifikation und organisatorische Umset-zungskapazitäten erfordern. An diesem Punkt scheitert der Referentenentwurf aber kläglich. Die durchaus richtigen versorgungspolitische Ziele mit erheblichen neuen Aufgaben für die Pflegekassen sind nicht gegenfinanziert. Im Gegenteil: Die Verwaltungskostenerstattung soll sogar noch abgesenkt werden. Bund, Länder und Kommunen werden nicht annähernd in dem Maße in Verantwortung genommen, wie es angesichts der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflege erforderlich wäre. Stattdessen werden die Beitragszahlenden erneut belastet.
Der Entwurf setzt zu stark auf Verschiebung, Begrenzung und Belastung innerhalb des bestehenden Systems, statt die Finanzierungsverantwortung zwischen Beitragszahlenden, Bund, Ländern und Kommunen neu und fair auszubalancieren. Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, Beitragszahlende und Pflegekassen tragen die Hauptlast einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung; die soziale Pflegeversicherung bleibt strukturell unterfinanziert. Der vorliegende Entwurf ist ein Anfang, aber noch keine tragfähige Antwort auf die strukturellen Herausforderungen der sozialen Pflegeversicherung.

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Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz
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Ulrike Müller ist seit Mai 2023 politische Referentin beim BKK Dachverband. Die studierte Germanistin hat zuvor viele Jahre als Mitarbeiterin mehrerer Bundestagsabgeordneter im Bereich Gesundheit und Pflege gearbeitet. Ihre Themenschwerpunkte dort waren GKV-Finanzierung und Pflegeversicherung sowie Aufwertung der sogenannten nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe.