Stellungnahme

Zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz – PKG)

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf für ein Pflegekompetenzgesetz verfolgt die Bundesregierung das Anliegen, den Pflegefachpersonen mehr Eigenständigkeit und Eigenverantwortung zuzugestehen. Dieser lange überfällige Schritt ist notwendig, um zukünftig die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zu sichern.

Weiterhin wurde eine Vielzahl von Regelungsinhalten aufgenommen, die sich der Flexibilisierung des Leistungs- und Vertragsrechts, der Weiterentwicklung der pflegerischen Bedarfsplanung sowie der Schaffung eines neuen Versorgungssektors widmen.

Die Eröffnung von neuen Tätigkeitsfeldern für Pflegefachpersonen im Rahmenvertrag nach § 73d SGV (neu) wird ausdrücklich begrüßt. Dies ist ein wichtiger – von den Betriebskrankenkassen immer wieder geforderter – Zwischenschritt auf dem Weg zu einem kompetenzgestuften Pflegesystem, welches den aktuellen Herausforderungen in der Versorgung adäquat begegnet. Grundvoraussetzungen für zielführende und praktisch umsetzbare Verhandlungsergebnisse, sind tätigkeitsbereichsübergreifende Verhandlungen, die Klarstellung des Kompetenzniveaus durch den Gesetzgeber und Regelungen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit. Diese sind dringlich vor Inkrafttreten zu schaffen. Gemeinsam mit dem Pflegefachassistenz- und dem angekündigten Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz muss eine schlüssige und durchlässige Kompetenz- und Bildungsarchitektur in der Pflege resultieren. Dies schließt eine klare Definition von Rechten, Verantwortlichkeiten, und Delegationswegen und das professionelle Miteinander mit anderen Berufsgruppen mit ein.

Den neu zu etablierende „stambulante“ Versorgungssektor, der als Zwischenform zu den Sektoren ambulant und stationär geschaffen werden soll, lehnt der BKK Dachverband entschieden ab. Aus den jetzt kleinteilig komplexen und damit bürokratischen Regelungen geht kein nachhaltiger Innovationsschub für die soziale Pflegeversicherung (SPV) hervor. Lediglich ein einziges Wohn- und Pflegemodell wird damit in die Regelversorgung gebracht, und durch das Festhalten an der strengen Sektorensystematik in der SPV entfaltet sich keine Innovationsdynamik. Bestehende Wohngemeinschaftsansätze bzw. neue Versorgungsansätzen, die gerade erprobt werden oder sich in älteren Modellvorhaben als zielführend erwiesen haben, profitieren von den hier vorgelegten Änderungen nicht. Im Gegenteil: Die Regelungen zu den gemeinschaftlichen Wohnformen brechen einerseits die Logik des Leistungsrechts und führen damit zu einer zunehmenden Unübersichtlichkeit und andererseits zu einem Aufwuchs an Komplexität im Vertragsrecht und damit bei der Zulassung und den Vergütungsverhandlungen. In der Praxis dürfte sich der Versorgungsmehrwert insofern marginalisieren und damit nicht bewähren.

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Kontakt

Antonia Müller
Referentin Politik
Pflege, Prävention, Heil- und Hilfsmittel, Europa, UPD, Nachhaltigkeit und Klima

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