Die vorliegenden Entwürfe zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung – der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie der Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung – greifen wichtige Reformimpulse auf, um die Sicherstellung der Versorgung vor dem Hintergrund sich wandelnder Versorgungsbedarfe und entstehender pharmazeutischer Versorgungslücken zu verbessern.
Positiv zu bewerten sind die im ApoVWG und in der Änderungsverordnung angelegten Maßnahmen zur Flexibilisierung der Apothekenorganisation, die darauf abzielen, die Vor-Ort-Versorgung zu stabilisieren. Die geteilte Leitung von Filialapotheken, die erleichterte Gründung von Zweigapotheken, eine an der regionalen Belastung orientierte Vergütung von Teilnotdiensten sowie die Integration von Telepharmazie können insbesondere im ländlichen Raum Versorgungslücken schließen und moderne Arbeitsmodelle ermöglichen. Ebenfalls wird der Ausbau von Leistungen in Apotheken grundsätzlich begrüßt, sofern diese evidenzbasiert sind und in funktionierende Versorgungspfade eingebettet werden. Hierzu gehören eine klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen Apotheken und Arztpraxen sowie der zwingende Ausschluss von Doppeluntersuchungen und Doppelfinanzierungen. Neue Angebote müssen den Versicherten messbare Vorteile bringen, statt weitere Schnittstellenprobleme zu erzeugen.
Positiv zu bewerten sind die im ApoVWG und in der Änderungsverordnung angelegten Maßnahmen zur Flexibilisierung der Apothekenorganisation, die darauf abzielen, die Vor-Ort-Versorgung zu stabilisieren. Die geteilte Leitung von Filialapotheken, die erleichterte Gründung von Zweigapotheken, eine an der regionalen Belastung orientierte Vergütung von Teilnotdiensten sowie die Integration von Telepharmazie können insbesondere im ländlichen Raum Versorgungslücken schließen und moderne Arbeitsmodelle ermöglichen. Ebenfalls wird der Ausbau von Leistungen in Apotheken grundsätzlich begrüßt, sofern diese evidenzbasiert sind und in funktionierende Versorgungspfade eingebettet werden. Hierzu gehören eine klare Abgrenzung der Aufgaben zwischen Apotheken und Arztpraxen sowie der zwingende Ausschluss von Doppeluntersuchungen und Doppelfinanzierungen. Neue Angebote müssen den Versicherten messbare Vorteile bringen, statt weitere Schnittstellenprobleme zu erzeugen.
Kritisch zu sehen sind hingegen die im ApoVWG vorgesehenen weiteren Erleichterungen bei der Abgabe und dem Austausch von Arzneimitteln sowie die Ausweitung der Regelungen zu Nullretaxationen. Beide Vorschläge würden zentrale wirtschaftliche Steuerungsinstrumente der gesetzlichen Krankenversicherung aushebeln, die Rabattvertragslogik schwächen und zu erheblichen Mehrkosten für die Beitragszahlenden führen. Bereits bestehende Versorgungsregelungen sichern eine flexible und bedarfsgerechte Abgabe in Ausnahmesituationen. Zudem sind Rabattverträge mit klaren Bevorratungspflichten für die Hersteller verbunden, die gerade dem Ziel einer stabilen Versorgung dienen. Werden die wirtschaftlichen Vorgaben für die Abgabe weiter aufgeweicht, verliert dieses Instrument deutlich an Wirksamkeit. Weitere Ausnahmen ohne versorgungspolitische Notwendigkeit lehnen die Betriebskrankenkassen daher entschieden ab.

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Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister
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Sebastian Brauneis ist seit Februar 2023 politischer Referent beim BKK Dachverband. Er studierte Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Gesundheitspolitik. Berufliche Erfahrung sammelte Herr Brauneis bereits bei einem international tätigen Pharmakonzern sowie in einer politischen Beratung in Berlin, wo er sich schwerpunktmäßig um die Themenbereiche Medizintechnik und Arzneimittel kümmerte.