Der vorliegende Referentenentwurf soll die bundesweite Zusammenführung von klinischen und epidemiologischen Daten der Krebsregister der Länder in einem zweistufigen Prozess regeln. Die Betriebskrankenkassen begrüßen das Vorhaben des Gesetzgebers. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen können somit wichtige Erkenntnisse im Rahmen der Krebsfrüherkennung gewonnen werden.
Der vorliegende Referentenentwurf soll die bundesweite Zusammenführung von klinischen und epidemiologischen Daten der Krebsregister der Länder in einem zweistufigen Prozess regeln. Die Betriebskrankenkassen begrüßen das Vorhaben des Gesetzgebers. Aus Sicht der Betriebskrankenkassen können somit wichtige Erkenntnisse im Rahmen der Krebsfrüherkennung gewonnen werden. Insbesondere die geplante Konkretisierung der Aufgaben der klinischen Krebsregister, die Regelungen zur Datenübertragung sowie zum Datenabgleich, die Bereitstellung der Daten für die wissenschaftliche Forschung und die Nutzung eines einheitlichen Basisdatensatzes als Fördervoraussetzung sind hier hervorzuheben.