Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbandes zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II)

Die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) Aufgabe des Staates, welche mit dem FüPoG im Jahr 2015 bereits angegangen wurde. Dennoch ist eine gleichberechtigte Verteilung in Führungspositionen der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst noch lange nicht erreicht. Schließlich zeigt die derzeitige Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen, dass es erforderlich ist, mit einem erneuten Gesetzesentwurf die Wirksamkeit von Maßnahmen zu verbessern. Frauen in Führungspositionen der Sozialversicherungen zu stärken, entspricht den Interessen des BKK Dachverbandes (BKK DV). Die Betriebskrankenkassen nehmen seit Jahren eine Vorreiterrolle bei der Besetzung von Vorstandspositionen durch Frauen ein. Die Betriebskrankenkassen (BKK) begrüßen daher den vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II). Es ist richtig, dass diese auch bei den Sozialversicherungen nachvollzogen werden.

   

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