Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverband e.V. zur zweiten öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) stellt das letzte gesundheitspolitische Gesetzgebungspaket der aktuellen Wahlperiode dar. Entsprechend zahlreich sind die Änderungen, die mit diesem Gesetz noch vorgenommen werden sollen. 

Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass so wesentliche, von den Betriebskrankenkassen geforderte Änderungen im Bereich der Pflege bzw. der Pflegeversicherung, wie die Reduzierung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen und Kompetenzsteigerung bei Pflegefachkräften, noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Darüber hinaus sehen die Betriebskrankenkassen in Bezug auf die soziale Pflegeversicherung (SPV) in der nächsten Legislaturperiode jedoch umfassenderen Reformbedarf, um das wesentliche Ziel der Pflegeversicherung zu erreichen: Eine bedarfsgerechte Pflegeversorgung mit ausreichend qualifiziertem Personal zu gewährleisten und insbesondere die häusliche Pflege zu unterstützen und zu fördern.  
Mit Blick auf die vorliegenden Änderungsanträge sehen die Betriebskrankenkassen für den Bereich der Pflege/Pflegeversicherung Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf – weitere Informationen finden Sie hierfür in der Stellungnahme.

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