12.06.2024 – Im Rahmen der laufenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) möchten wir erneut auf die Dringlichkeit einer Reform der Notfallversorgung hinweisen. Die Betriebskrankenkassen begrüßen, dass nun endlich ein entsprechender Referentenentwurf vorliegt und das Reformvorhaben angegangen wird. Gleichzeitig ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass der Rettungsdienst bei dieser Reform mitgedacht wird.
„Notfallversorgung und Rettungsdienst sind zwei Seiten einer Medaille. Nur wenn wir beide Reformen im Gleichklang auf den Weg bringen und die Vernetzung verbessern, wird daraus ein großer Wurf für eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.
Die Reform zielt darauf ab, dass Menschen entsprechend ihrer gesundheitlichen Situation die richtige Behandlung am richtigen Ort erhalten. „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sollte die Chance nutzen, die Reform der Notfallversorgung noch stärker mit der Krankenhausreform und dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden“, so Knieps weiter. Denn oberstes Ziel muss es sein, durch eine zielgerichtete und strukturierte Notfallversorgung die Effizienz unseres Gesundheitssystems zu steigern, um den Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten.