Pressemitteilung

BKK Dachverband begrüßt Kabinettsfassung zum „Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG)“ - Statement Franz Knieps

10.07.2019 – Die Betriebskrankenkassen begrüßen die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfes zum Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG), die heute im Kabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf setzt wichtige Akzente für digitale Anwendungen und Innovationen im Gesundheitswesen inkl. einer konsequenten Nutzerperspektive. Dazu gehört, dass die elektronische Kommunikation zwischen Arzt und Patienten sowie unter Ärzten gefördert wird und endlich Vorrang vor dem Fax erhalten soll. Auch die Erleichterung des Zugangs von Patientinnen und Patienten zur Versorgung mit digitalen Versorgungsinnovationen ist positiv.

„Die Betriebskrankenkassen begrüßen die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfes zum Digitalen Versorgungs-Gesetz (DVG), die heute im Kabinett beschlossen wurde. Der Gesetzentwurf setzt wichtige Akzente für digitale Anwendungen und Innovationen im Gesundheitswesen inkl. einer konsequenten Nutzerperspektive. Dazu gehört, dass die elektronische Kommunikation zwischen Arzt und Patienten sowie unter Ärzten gefördert wird und endlich Vorrang vor dem Fax erhalten soll. Auch die Erleich-terung des Zugangs von Patientinnen und Patienten zur Versorgung mit digitalen Versorgungsinnovationen ist positiv. Ärzte und Kassen können damit die Versorgung der Versicherten sinnvoll ergänzen und nachhaltig gestalten. Dass eine solch gestalterische Rolle den Kassen endlich zugestanden wird, ist ein Meilenstein in dem Gesetz. Endlich können Sie auf Wunsch ihre Versicherten zielgenauer Beraten und Finanzmittel einsetzen, um passende, digitale Tools zu entwickeln. Versorgungsangebote „per Gießkanne“ können damit der Vergangenheit angehören und durch indi-viduelle Versorgungsinnovationen ersetzt werden“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

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