Pressemitteilung

BKK Dachverband: Nur befüllte elektronische Patientenakte schafft Mehrwert für Versicherte und Fortschritt für die Versorgung

01.10.2025 – Ab heute sind alle Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) mit den Gesundheitsdaten ihrer Patientinnen und Patienten zu befüllen. Laborergebnisse, Befunde aus bildgebender Diagnostik sowie Arztbriefe und Entlassdokumente aus Kliniken müssen nun konsequent in der ePA gespeichert werden. Niedergelassene Ärzte, die dieser Pflicht nicht nachkommen, müssen ab dem Jahreswechsel mit Sanktionen rechnen, Krankenhäuser ab kommendem März.

„Die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte in der Bevölkerung und damit auch der Erfolg des größten Digitalisierungsprojekts im deutschen Gesundheitswesen hängen davon ab, dass Versicherte und Behandelnde in der Akte alle relevanten medizinischen Dokumente vorfinden können und diese auch im Versorgungsalltag flächendeckend zum Einsatz kommen“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes. Bislang waren in der ePA lediglich automatisch generierte Listen von ärztlich verschriebenen Arzneimitteln sowie von Versicherten eingestellte Gesundheitsdokumente sichtbar. 

„Die meisten Versicherten haben in dieser rudimentären und losen Informationsansammlung offenbar keinen Mehrwert erkannt“, so Klemm. Ab sofort liegen nun kontinuierlich Daten über die laufenden Behandlungen von Patienten vor, die die Versorgung effizienter und einfacher machen. Der Einsatz der ePA soll die Kommunikation zwischen Leistungserbringenden verbessern, die Behandlungsqualität steigern und Kosten im Gesundheitssystem senken. 

Zum Jahreswechsel hatten die gesetzlichen Krankenkassen für all diejenigen der insgesamt rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten eine ePA angelegt, die der Nutzung nicht widersprochen hatten. Nach Schätzungen der Gematik haben jedoch nur rund drei Millionen Versicherte seit dem Start der ePA im Januar 2025 auf ihre Akte zugegriffen. Bisher arbeiten rund 60 Prozent der Arztpraxen mit der ePA. „Wir müssen schnell dahin kommen, dass auch die fehlenden 40 Prozent der Ärzteschaft die elektronische Patientenakte befüllen und aktiv im Versorgungsalltag nutzen. Denn nur wenn alle mitziehen, wird die ePA die Gesundheitsbranche nachhaltig und zum Nutzen der Patientinnen und Patienten verändern.“ 

Der BKK Dachverband hat sich jahrelang für die Einführung der elektronischen Patientenakte stark gemacht und zählt nach wie vor auf ihre Innovationskraft. „Wir rechnen fest damit, dass die ePA auf lange Sicht ein Erfolg wird und die Versorgung verbessert“, so Vorständin Klemm. 

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Sarah Kramer
Referentin Kommunikation

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