04.07.2024 – Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes, kommentiert die Nachbesserungen des Medizinforschungsgesetzes (MFG).
„Die Nachbesserungen am Medizinforschungsgesetz (MFG) sind ein wichtiger Teilerfolg, der zeigt, dass es keine breite Akzeptanz für vertrauliche Erstattungsbeträgen gibt. Dem Engagement und der Hartnäckigkeit einiger weniger Bundestagsabgeordneter ist es zu verdanken, dass das MFG sich nun in die ‚Struck'schen Gesetze‘ einreiht. Dass die Arzneimittelhersteller noch immer die Geheimhaltungskarte ziehen können, ist vor allem eine Frage der Gesichtswahrung für die Bundesregierung. Letztlich sind die Hürden für die Vertraulichkeit nun so hoch, dass sie in der Praxis wohl keine große Rolle spielen wird. Es würde mich nicht wundern, wenn diese Regelung nach Ablauf der Geltungsdauer von vier Jahren sang- und klanglos wieder verschwindet. Besser wäre aber eine sofortige Streichung gewesen. Denn die Krankenkassen gehen bei hohen Schaufensterpreisen in Vorleistung und müssen sich das Geld mühsam von den Herstellern zurückholen. Und das alles ohne eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten.“