24.09.2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die Wirksamkeit des vom BKK Dachverband initiierten Projekts SCAVIS zur Behandlung von Internetnutzungsstörungen bestätigt und empfiehlt, den Einsatz in der Versorgung zu prüfen. Damit hat SCAVIS, das Präventions- und Behandlungselemente in einem gestuften Versorgungsmodell erfolgreich kombiniert, eine wichtige Hürde genommen.
„Die Transferempfehlung für SCAVIS ist eine sehr gute Nachricht für Betroffene. Denn immer mehr Menschen sind von einer Smartphone- und Internetabhängigkeit betroffen. Besonders beunruhigend ist die Situation bei den 12- bis 24-Jährigen. In dieser Altersgruppe hat sich die Abhängigkeit in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt. Die Zahlen sprechen Bände, doch die negativen Auswirkungen von Sucht und psychischen Belastungen, die mit Social Media und Internetnutzung einhergehen, werden im deutschen Gesundheitssystem viel zu selten thematisiert. Wir dürfen hier nicht länger tatenlos zuschauen, sondern müssen aktiv gegensteuern. Das Projekt SCAVIS kann als zentraler Baustein der digitalen Gesundheitsförderung erfolgreich zur Behandlung problematischer Internet- und Smartphonenutzung eingesetzt werden“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.
Das Projekt SCAVIS wurde vom BKK Dachverband initiiert, um neue Angebote, insbesondere im Bereich Früherkennung und Prävention, zu entwickeln und zu erproben. Es umfasst eine appbasierte Intervention, zwei telefonische Kurzinterventionen und eine verhaltenstherapeutische Online-Psychotherapie. Die Module dieses gestuften Versorgungsmodells wurden jeweils bedarfsbezogen eingesetzt. Das Projekt konnte erfolgreich zeigen, dass niedrigschwellige Präventions- und Psychotherapieangebote bei riskanter Internetnutzung und behandlungsbedürftigen Internetnutzungsstörungen gut angenommen werden und vielen Betroffenen helfen können.
Der am 19. September 2025 gefasste Transferbeschluss des Innovationsausschusses sieht vor, die Ergebnisse an den Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses, das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), den Bundesverband Suchthilfe e. V. sowie den Fachverband Medienabhängigkeit e. V. zu übermitteln. Diese sollen die Verwertungsmöglichkeiten der Ergebnisse überprüfen.
