Pressemitteilung

Missbrauch der telefonischen Krankschreibung nicht belegbar

18.09.2024 – Missbrauch der telefonischen Krankschreibung nicht belegbar – Franz Knieps, Vorstands-vorsitzender des BKK Dachverbandes, kommentiert politische Forderungen:

„Ein Missbrauch der telefonischen Krankschreibung ist, entgegen jüngster Medienberichte, nicht belegbar. Denn es wird schlicht nicht erfasst, ob eine Krankmeldung per Telefon oder nach einem persönlichen Termin in der Arztpraxis ausgestellt wurde. Die Daten der Betriebskrankenkassen zeigen keine sprunghaften Veränderungen im Krankenstand - weder nach Einführung der Telefon-AU noch nach deren Aussetzung von März bis Dezember des vergangenen Jahres. Unsere Daten widersprechen also eindeutig der aktuellen Missbrauchsthese, die für politische Forderungen herhalten muss, die Regelung zur telefonischen Krankschreibung rückgängig zu machen.

Das bedeutet auch: Diese These taugt nicht als Argument dafür, Maßnahmen zur Entgeltfortzahlung erst ab dem zweiten Krankheitstag einzuführen, wie es jetzt als Forderung zu hören ist. Eine solche Regelung basiert ausschließlich auf Misstrauen gegenüber den Beschäftigten, fördert den Präsentismus und erhöht das Risiko, Krankheiten zu verschleppen oder Kolleginnen und Kollegen anzustecken. Dies führt zu mehr Personalengpässen und im Zweifel sogar zu steigenden Kosten für die Wirtschaft.

Die Telefon-AU entlastet Arztpraxen und Personal. Ein erhöhtes Infektionsgeschehen bei den Atemwegserkrankungen kann durch die Aufhebung dieser Regelung nicht kaschiert werden. Die Corona-Pandemie hat die Sensibilität der Beschäftigten für Krankheitssymptome geschärft, so dass sie sich bei ersten Anzeichen schneller krankschreiben lassen. Das zu kritisieren ist politisch und moralisch fragwürdig.“

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Torsten Dittkuhn
Referent Kommunikation & Social Media

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