Pressemitteilung

Pflegekompetenzgesetz ist wenig innovativ und keinesfalls ausgabenneutral

02.10.2024 – Anlässlich der Verbändeanhörung zum Pflegekompetenzgesetz warnt der BKK Dachverband, dass das Gesetz zu höheren Kosten statt der versprochenen Einsparungen führen und die Pflege weiter bürokratisieren wird. Die Einführung des „stambulanten“ Sektors führt zu komplizierten Regelungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Zwar werden Pflegefachpersonen gestärkt, doch eine Kostenneutralität ist dabei unrealistisch.

„Das Pflegekompetenzgesetz ist eine Milchmädchenrechnung: Die im Gesetzentwurf bezifferten Ausgabeneinsparungen in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) von rund 154 Millionen Euro jährlich und die angestrebte Ausgabenneutralität in der gesetzlichen Krankenversicherung werden so nie und nimmer eintreten. Ob politisch gewollt oder aus mangelnder Weitsicht: Im Ergebnis werden Versicherte und Arbeitgeber durch steigende Sozialabgaben weiter belastet“, so Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes.


Mit dem Pflegekompetenzgesetz soll ein neues Versorgungsangebot zwischen stationärer und häuslicher Pflege geschaffen werden: Die sogenannte ‚stambulante‘ Wohngemeinschaft. „Der Gesetzgeber geht davon aus, dass dadurch weniger Menschen in eine stationäre Pflegeeinrichtung gehen. Wir sehen dafür aber keine empirische Grundlage. Vielmehr wird dieser neu geschaffene Versorgungssektor hingegen mit neuen Ausnahmeregelungen, neuen Ansprüchen oder gar der Einschränkung bisheriger Leistungen einhergehen. Damit wird die Pflege weiter bürokratisiert und verkompliziert“, warnt Knieps.


Geht es nach dem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dürfen Pflegebedürftige in einer ‚stambulante‘ Wohngemeinschaft nicht mehr uneingeschränkt Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen, sondern nur unter bestimmten Vorbedingungen. Wiederum kann dort das Pflegegeld nicht mehr in voller Höhe, sondern nur anteilig als Kombinationsleistung bezogen werden. „Das versteht doch weder der Pflegebedürftige noch sein Angehöriger. Selbst Kennern der Pflegeversicherung stellen sich bei diesem Regelungswirrwarr die Nackenhaare auf“, so Knieps.


Ein weiterer Knackpunkt: Der neue ‚stambulante‘ Sektor fördert genau ein Versorgungsmodell und spart weitere Versorgungsinnovationen aus. „Hier hätten wir uns etwas mehr Innovationskraft gewünscht. So hätte man die stationäre Pflege aus ihrem starren Korsett befreien können, damit Angehörige einen Teil der Pflege, Betreuung oder auch Hauswirtschaft übernehmen und sich so die Kosten eines Pflegeheimplatzes mindern. Erfreulich ist, dass Pflegefachpersonen nun endlich mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Dafür hat sich der BKK Dachverband lange eingesetzt. Aber auch das hat seinen Preis. Es ist utopisch, auch hier auf Kostenneutralität zu hoffen“, so Knieps.

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Kontakt

Thorsten Greb
Referent Kommunikation

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