26.02.2026 – Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes, kommentiert die ersten Lesung des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG):
„Die Apothekenversorgung in Deutschland muss zukunftsfest weiterentwickelt werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels, veränderter Versorgungsbedarfe sowie wirtschaftlicher Herausforderungen. Dabei müssen insbesondere ländliche Regionen gezielt in den Blick genommen werden, damit die Apothekenversorgung auch dort in Zukunft stabil und verlässlich bleibt. Doch die Versorgungssituation ist bislang eine Black Box, in die mehr Licht gehört, um gezielt Versorgungslücken identifizieren und beheben zu können.
Reformen dürfen außerdem nicht zulasten der Beitragszahlenden gehen, und die bewährten Steuerungsinstrumente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht weiter geschwächt werden. Was als vermeintlicher Bürokratieabbau oder Beendigung von Gängelung propagiert wird, unterläuft das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Das sehen wir vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation der GKV besonders kritisch. Daher muss allen bewusst sein: Wenn politisch intendiert erhebliche Mehrkosten entstehen, wirkt sich dies immer auf die Beitragssätze aus. Zu einer ehrlichen Diskussion gehört auch, zu benennen und auf den Prüfstand zu stellen, was sich in den vergangenen Jahren mit Blick auf die Apothekenvergütung getan hat – und das ist nicht wenig.
Sinnvolle Strukturverbesserungen, wie mehr Flexibilität in der Organisation von Apotheken und moderne Versorgungsangebote, unterstützen die Betriebskrankenkassen ausdrücklich – vorausgesetzt, sie sind qualitätsgesichert, evidenzbasiert und wirtschaftlich tragfähig. Entscheidend ist, dass die Reform die Versorgung stärkt, ohne die Finanzstabilität der gesetzlichen Krankenversicherung weiter zu belasten“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKKDachverbandes.
