Pressemitteilung

Statement Franz Knieps zum Kabinettsbeschluss MDK-Reformgesetz – Gesetz für bessere und unabhängige Prüfung

17.07.2019 – Die Betriebskrankenkassen anerkennen, dass das Ministerium im Kabinettsentwurf zum MDK-Reformgesetz hinsichtlich der Selbstverwaltungsgremien der MDKs eine verbesserte Besetzung mit Kassenvertretern vorsehen. Auch die Stärkung des Frauenanteils im Verwaltungsrat ist richtig. Will man jedoch den Anteil junger Vertreter und die Professionalität dieses Gremiums erhalten bzw. stärken, ist nicht nachvollziehbar, dass die Vertreter der Krankenkassenbank letztlich kein aktuelles Kassen-Know How mitbringen können sollen. Anders sind die vorgesehenen 12 Monate „Kassenabstinenz“ nicht zu erklären. Dies obwohl gerade in Zeiten des medizinischen und digitalen Fortschritts Fachleute in den Gremien tätig sein müssen, die die Versichertenbedürfnisse mit denen der solidarischen Versichertengemeinschaft der GKV zusammenbringen können.

„Die Betriebskrankenkassen anerkennen, dass das Ministerium im Kabinettsentwurf zum MDK-Reformgesetz hinsichtlich der Selbstverwaltungsgremien der MDKs eine verbesserte Besetzung mit Kassenvertretern vorsehen. Auch die Stärkung des Frauenanteils im Verwaltungsrat ist richtig. Will man jedoch den Anteil junger Vertreter und die Professionalität dieses Gremiums erhalten bzw. stärken, ist nicht nachvollziehbar, dass die Vertreter der Krankenkassenbank letztlich kein aktuelles Kassen-Know How mitbringen können sollen. Anders sind die vorgesehenen 12 Monate „Kassenabstinenz“ nicht zu erklären. Dies obwohl gerade in Zeiten des medizinischen und digitalen Fortschritts Fachleute in den Gremien tätig sein müssen, die die Versichertenbedürfnisse mit denen der solidarischen Versichertengemeinschaft der GKV zusammenbringen können.

Mit dem Kabinettsentwurf wird auch die Dauerbaustelle Krankenhausabrechnungen angegangen. Etliche Ansätze des Gesetzes sind auch hier im positiven Sinne nachgeschärft worden und enthalten verbesserte Anreize für die Krankenhäuser, regelgerecht abzurechnen. Nach wie vor nicht hinnehmbar ist allerdings die Einführung einer Prüfquote für Krankenhausrechnungen, die in der Spitze auf 15 Prozent begrenzt werden soll. Versicherten dürfte kaum zu erklären sein, warum eine Krankenhausrechnung – anders als z.B. eine Handwerkerrechnung – nach Erfüllung einer Quote nicht mehr geprüft werden darf. Schließlich zeigt sich heute, dass jede zweite Krankenhausrechnung, die der Medizinischen Dienst prüft, falsch ist. Etwa drei Milliarden Euro jährlich werden durch Korrekturen der Krankenhausrechnungen zu Gunsten der Solidargemeinschaft zurückgefordert, die damit in die medizinische Versorgung der Versicherten zurückfließen können. Dies muss so bleiben oder zumindest die Prüfquote deutlich erhöht werden. Denn die Ausstellung richtiger Krankenhausabrechnungen hat mit überbordender Bürokratie nichts zu tun“, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

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