Pressemitteilung

Statement zum Referentenentwurf zur Stärkung von Rehabilitation und inten-sivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (RISG)

05.09.2019 – Die Betriebskrankenkassen können die Kritik an den im Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) geplanten Regelungen zur Verbesserung der Intensivpflege nicht teilen. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten. Häufig unterbleibt jedoch dieser Versuch, da die finanziellen Anreize zur Dauerbeatmung zu hoch und die zur Entwöhnung zu gering sind. Gleichzeitig ist bekannt, dass nicht immer das notwendige Fachpersonal in der ambulanten Betreuung der Beatmungspatienten eingesetzt, aber abgerechnet wird. Versorgungs- und Lebensqualität sowie die Chance auf Teilhabe der betroffenen Patient*innen müssen wieder in den Vordergrund gerückt und finanzielle Fehlanreize abgeschafft werden. Hierzu leistet der Referentenentwurf einen wichtigen Beitrag. Klar muss aber auch sein, dass die neuen Regelungen das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl des Versorgungsortes nicht einschränken, hier muss der Gesetzestext noch einmal präzisiert werden “, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Die Betriebskrankenkassen können die Kritik an den im Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetz (RISG) geplanten Regelungen zur Verbesserung der Intensivpflege nicht teilen. „Es ist ein offenes Geheimnis, dass von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in Beatmungs-WGs versorgt werden, etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden könnten. Häufig unterbleibt jedoch dieser Versuch, da die finanziellen Anreize zur Dauerbeatmung zu hoch und die zur Entwöhnung zu gering sind. Gleichzeitig ist bekannt, dass nicht immer das notwendige Fachpersonal in der ambulanten Betreuung der Beatmungspatienten eingesetzt, aber abgerechnet wird. Versorgungs- und Lebensqualität sowie die Chance auf Teilhabe der betroffenen Patient*innen müssen wieder in den Vordergrund gerückt und finanzielle Fehlanreize abgeschafft werden. Hierzu leistet der Referentenentwurf einen wichtigen Beitrag. Klar muss aber auch sein, dass die neuen Regelungen das Recht auf Selbstbestimmung bei der Wahl des Versorgungsortes nicht einschränken, hier muss der Gesetzestext noch einmal präzisiert werden “, erklärt Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes.

Hintergrund-Informationen

Die Zahl der Intensivpflegedienste ist alleine zwischen Januar 2014 und Dezember 2016 um fast 25 Prozent und damit im Vergleich zur Zahl anderer ambulanter Pflegedienste überproportional gestiegen. Die Kosten für die Intensivpflege belaufen sich auf 15.000 bis 20.000 Euro pro Versicherten und Monat. Hochgerechnet sind dies bundesweit 2 bis 4 Milliarden Euro pro Jahr.

Der weitaus größte Teil der Betroffenen Patienten wird von der Intensivstation nicht in ein Zentrum zur Beatmungsentwöhnung entlassen, sondern kommt direkt in die häusliche Umgebung zurück oder wird in außerklinische Intensivpflege-WGs verlegt. Diese Patienten haben derzeit wenig Chance auf eine erfolgsversprechende Entwöhnung, weil nach der Entlassung niemand mehr systematisch prüft, ob Weaning eine reelle Option sein könnte.

Im Frühjahr 2019 hat die Siemens Betriebskrankenkasse (SBK) einen Qualitätsvertrag zur Beatmungsentwöhnung „Weaning“ geschlossen. Damit wird eine spezielle Versorgung der Patienten in Fachkliniken ermöglicht, um sie von der künstlichen Beatmung zu entwöhnen. Dem Vertrag sind bereits etliche andere Kassen beigetreten und weitere Verträge wurden mit Krankenhäusern geschlossen.

 

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