Pressemitteilung

Was auf dem Gesetz drauf steht, sollte auch drinbleiben: Beitragssatzstabilisierung

12.06.2026 – Anlässlich der heutigen Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes:

„Die FinanzKommission Gesundheit hat viele gute und wirksame Vorschläge unterbreitet, wie sich die dramatisch auseinanderklaffende Finanzlücke zwischen Einnahmen und Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließen lässt und Einsparungen erzielt werden können. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat auf dieser Grundlage mit dem Referentenentwurf einen mutigen Schritt gewagt und etliche Vorschläge aufgegriffen. Dass insbesondere die Versicherten und Beitragszahlenden einen großen Teil der Finanzierungslast tragen sollen, während sich die Regierung weiter der Verantwortung einer ausreichenden Finanzierung versicherungsfremder Leistungen entzieht, haben wir von Anfang an kritisiert. Doch das Verankern einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik, das Streichen von unwirksamen oder nicht evidenzbasierten Leistungen und die Verteilung der finanziellen Belastungen auf alle Akteure ist wichtig. 

Seitdem gerät das Gesetz jedoch mehr und mehr in Schieflage. Nun konsolidiert sich im Regierungsentwurf der Bundeshaushalt auf Kosten der Beitragszahlenden und streicht zwei Milliarden Euro Zuschuss. Die zusätzlichen 250 Millionen Euro zur Finanzierung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende sind dagegen ein Witz – es müssten schließlich rund zehn Milliarden Euro sein, und das pro Jahr. Drohgebärden der Pharmaindustrie, die Beschwörung des Untergangs des Abendlandes durch Krankenhäuser, die gleichzeitig aus dem Topf der Sondervermögen profitieren, Drohungen von ambulant tätigen Ärzt*innen, die mit der Verweigerung der Versorgung drohen, sowie Bundesländer, die sich aus ihrer Finanzverantwortung stehlen, aber weitere Einsparungen verhindern wollen, scheinen politisch Gehör zu finden. Die Aufweichung der Einsparziele ist deutlich erkennbar – und das, obwohl die Ausgaben weiterhin dynamisch steigen und sich bereits in einem zusätzlichen Finanzbedarf von 3,5 Milliarden Euro manifestieren.

Wie soll man den Beitragszahlenden da noch vermitteln können, dass die Neuregelungen zur beitragsfreien Familienversicherung, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze, Zuzahlungserhöhungen bei gleichzeitiger Kürzung von Leistungen etc. eine faire Verteilung von Belastungen sind?

Die FinanzKommission und zuletzt auch der Sachverständigenrat Wirtschaft zeigen faktenbasiert und mit bezwingender Nüchternheit auf: Mit kurzfristig vermeintlich beruhigender Klientelpolitik ist niemandem gedient. Weder den Versicherten, den Patientinnen und Patienten, den Arbeitgebenden, den Leistungserbringenden noch dem Staat. Dabei wird übersehen, dass es sich hierbei um ein Sparpaket handelt, das überhaupt erst finanziell Luft für die notwendigen strukturellen Reformen schaffen muss. Auch diese werden Geld und Investitionen erfordern. Wird dieser Puffer im parlamentarischen Verfahren geschrumpft, werden weitere Reformen nicht gelingen. Die Beitragssätze werden weiter steigen und das Vertrauen in das wichtige Solidarsystem der Gesundheitsversorgung wird weiter zerstört. 

Wer Einsparoptionen aufweicht, muss sagen, wo das Geld zum Ausgleich herkommt. Denn dieses Gesetz muss halten, was es verspricht: Beitragssatzstabilisierung. Nicht weniger, aber gerne mehr“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbandes.

PDF herunterladen

Kontakt

Thorsten Greb
Pressesprecher