Pressemitteilung

Anhörung zum Reformgesetz: Kompetenzen der Notfallsanitäter gehen Betriebskrankenkassen nicht weit genug

15.12.2020 – Am heutigen Mittwoch ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der medizinischen Assistenzberufe und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss. Im Rahmen der geplanten Neuregelung will der Gesetzgeber auch mehr Rechtssicherheit bei der Berufsausübung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern schaffen. So soll das Fachpersonal künftig in eigener Verantwortung den Gesundheitszustand von Patienten am Einsatzort beurteilen, gegebenenfalls Notärzte hinzuziehen aber auch eigenständig medizinische Erstversorgung durchführen. Sämtliche Tätigkeiten am Patienten bedürfen allerdings einer (tele)-ärztlichen Abklärung.

„Diese Einschränkung ist für uns nicht nachvollziehbar und führt die Ausbildung ad absurdum“, kritisiert Franz Knieps, Vorstand des BKK Dachverbandes. „Notfallsanitäter sollten das, was sie gelernt und immer wieder geübt haben auch eigenverantwortlich anwenden dürfen.“  Insbesondere die Versorgung kleinerer, nicht lebensbedrohlicher Verletzungen durch Rettungsfachpersonal könne Notärzte entlasten und Fahrten ins Krankenhaus vermeiden. Das ist ein Ergebnis des Pilotprojekts „Integrierte Notfallversorgung: Rettungsdienst im Fokus“ (Inno_RD), das elf Betriebskrankenkassen und weitere Akteure mit Mitteln aus dem Innovationsfonds initiiert haben. Details stellen die Partner im Frühjahr 2021 vor.

 

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Referentin Kommunikation

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