Schätzerkreis

Richtungsweisende Prognose

Einmal im Jahr kalkuliert der Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung die Ein- und Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen. Seine Prognose ist maßgeblich für die Haushaltsplanung der Kassen – und die Höhe des Zusatzbeitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Bild zeigt Euro-Scheine und zwei Krankenkassenkarten.
Der Schätzerkreis der GKV prognostiziert die Einnahmen und Ausgaben der Krankenkassen im Folgejahr.

Der Prognose der Gesamt-Einnahmen- und -Ausgabenentwicklung der GKV sowie deren maßgeblicher Einflussfaktoren kommt eine zentrale Bedeutung zu, weil sich hierüber die zentralen Parameter für die Haushaltsplanung der Krankenkassen und damit für die Bestimmung der Beitragssätze ableiten lassen. Zu diesem Zweck wurde beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) der Schätzerkreis eingerichtet. Dieser setzt sich aus Experten des BAS, des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) zusammen. Den Vorsitz hat das BAS. Bei Bedarf kann der Schätzerkreis weitere Experten hinzuziehen.

Jedes Jahr beurteilen die teilnehmenden Fachleute auf Grundlage der amtlichen GKV-Statistiken für das laufende Jahr die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie der Versicherten- und Mitgliederzahlen der GKV. In die Betrachtung der Einnahmenseite fließen dabei Analysen und Prognosen über die aktuelle Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Eckdaten ein.

Die Ergebnisse des Schätzerkreises sind Grundlage für den vom BMG für das Folgejahr jeweils festzulegenden durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz. Darüber leiten sich aus den Ergebnissen des Schätzerkreises ab:

  • die Höhe der voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder, die zusammen mit dem festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz die Grundlage für den Einkommensausgleich bilden,
  • die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds,
  • die Höhe der voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen,
  • die voraussichtliche Zahl der zu erwartenden Versicherten und Mitglieder der GKV,
  • die Höhe der Gesamt-Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen
  • sowie eine Empfehlung für die Höhe des von der Bundesregierung zum 01. November des jeweiligen Vorjahres festzulegenden Zusatzbeitragssatz.

Insbesondere für die Kalkulation der Einnahmenseite und damit auch für die Berechnung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze bilden diese Daten einen wesentlichen Bestandteil der alljährlichen Haushaltsplanung bei den Kassen. Die Ergebnisse der Schätzerkreis-Sitzung werden im sogenannten Schätztableau sowie einen Bericht über die gemeinsam erarbeiteten Einzelwerte üblicherweise im Oktober eines Jahres veröffentlicht.

Seitdem die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 01.01.2009 neu geregelt wurde, bestimmt der Schätzerkreis die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Sollten dessen Einnahmen im laufenden Jahr nicht ausreichen, muss dieser den Fehlbetrag in einem anderen Jahr ausgleichen. Einnahmeüberschüsse verbleiben daher beim Fonds. Dagegen tragen die Krankenkassen das Ausgabenrisiko, falls die Leistungen der GKV über das erwartete Maß steigen.

Kontakt

Dr. Jens-Oliver Bock
Referent Finanzen

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