Videobehandlung

Noch nicht ausgereift

Die gesetzlichen Krankenkassen prüfen den Nutzen von Heilmitteltherapien per Video nach verstärktem Einsatz bei der Corona-Pandemie

Bislang mussten medizinische Leistungen wie Physio- oder Sprechtherapie in den Praxen der Therapeuten erbracht werden. Nur ausnahmsweise und aus medizinischen Gründen waren Behandlungen auch in der häuslichen Umgebung der Versicherten möglich. Zu Beginn der Corona-Pandemie konnten Patienten in Deutschland zeitweilig und abweichend von der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Heilmittel auch per Videotherapie in Anspruch nehmen. Nach Beendigung der Übergangsregel mehren sich die Stimmen, die Fernbehandlung in bestimmten Bereichen auch in Zukunft zuzulassen.

Videosprechstunde Arzt/Patientin

Laut Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind Heilmittel persönlich zu erbringende medizinische Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Podologischen Therapie und der Ernährungstherapie. Dabei kommen auch Apps und andere technische Hilfsmittel zum Einsatz. Behandlungen dürfen grundsätzlich nur in der Praxis des Heilmittelerbringers stattfinden. Nur aus medizinischen Gründen ist dies ausnahmsweise in der häuslichen Umgebung der oder des Versicherten erlaubt. Eine Fernbehandlung ist ausgeschlossen.

Während der ersten Ausbruchswelle von Covid-19 sind die Verbände der Krankenkassen und der GKV-Spitzenverband mit vorübergehenden „Empfehlungen für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARSCoV-2“ zeitlich begrenzt von den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie zum Ort der Leistungserbringung abgewichen. Patientinnen und Patienten konnten in definierten Bereichen übergangsweise auch im Rahmen einer Videobehandlung therapiert werden, wenn sie Behandlungstermine aufgrund der pandemischen Lage nicht in der Praxis der Therapeutin oder des Therapeuten wahrnehmen konnten.

Nach Beendigung dieser Übergangsregelung mehrten sich die Rufe nach Weiterführung der Videobehandlung. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene haben sich in diesem Kontext klar positioniert und auf die rechtliche Situation hingewiesen, nach der die Videobehandlung als anerkanntes Heilmittel beziehungsweise als Teil einer Heilmitteltherapie Eingang in die Heilmittel-Richtlinie finden muss. Dabei ist die Frage zu klären, inwieweit Video- oder Teletherapie geeignet sind, um die Heilmittelversorgung qualitativ weiterzuentwickeln. Heilmittelbehandlungen erfordern größtenteils eine direkte persönliche Interaktion zwischen Patient und Therapeut und sind somit nicht mit einem Beratungsgespräch oder einer Sprechstunde gleichzusetzen.

Obgleich Heilmittelbehandlungen zu weiten Teilen eine direkte persönliche Interaktion zwischen Patient und Therapeut erfordern, sehen die gesetzlichen Krankenkassen durchaus Potenzial in Video- und Teletherapien. Diese könnten in Teilbereichen der Heilmittelversorgung eine sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur „klassischen“ Heilmittelbehandlung darstellen, die Vorteile für die beteiligten Akteure bietet, zum Beispiel in der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Vor einer weitergehenden Einführung der Video- und Teletherapie muss jedoch geklärt werden, ob und wie die Qualität der Behandlungen hierbei sichergestellt wird und ob die Videobehandlung zu gleichwertigen Ergebnissen wie eine Präsenztherapie führt. Auch ist zu prüfen, welche Therapien und Patienten mit welchen Indikationen für eine Videobehandlung geeignet sind und welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine Videobehandlung erfüllt sein müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den Gremien des Gemeinsamen Bundesauschusses bereits angestoßen, die vorgenannten Fragen zur Videotherapie zügig zu beraten.

Kontakt

Linda Feßer
Referentin Rehabilitation, Heilmittel

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