Stellungnahme

Stellungnahme des BKK Dachverbands zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG)

An die angekündigten Versorgungsgesetze knüpften sich viele Hoffnungen: auf einen besseren Zugang zur ambulanten Versorgung, auf mehr Orientierung im Dschungel Gesundheitswesen, auf eine Vernetzung verschiedener Angebote vor Ort, auf eine Aufwertung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe und eine bessere Kooperation der unterschiedlichen Professionen im Gesundheitswesen sowie auf eine Überwindung der Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär, zwischen Gesundheit und Pflege.

Mit diesem Entwurf liegt uns inzwischen der mindestens dritte Referentenentwurf vor, und er erfüllt keine einzige dieser Hoffnungen. Das Gesetz verdient seinen Namen nicht, da es weder innovative Ansätze zur Verbesserung der Versorgung enthält, noch eine Vernetzung mit kommunalen Angeboten herstellt.


Die vorigen Entwürfe enthielten immerhin noch Ansätze für Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen. Diese Punkte wurden nun aus dem Gesetz gestrichen, genauso wie die Gesundheitskioske und die Förderung von Medizinstudienplätzen durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Zwar begrüßt der BKK Dachverband die Streichung der Medizinstudienplätze und der Gesundheitskioske in der Form, wie sie im vorigen Referentenentwurf standen, da hier die Kosten für staatliche Aufgaben der GKV aufgebürdet werden sollten. Gleichwohl ist das, was nun noch im Gesetz steht, nicht dazu geeignet, auch nur eines der drängenden Probleme des Gesundheitswesens in der alternden Gesellschaft zu lösen.


Geblieben ist, neben kleinen Verbesserungen wie der jährlichen Versorgungspauschale für Chroniker und einer eigenen Bedarfsplanung für Kinder und Jugendpsychotherapeuten, reine Klientelpolitik. Die Hausärzte sollen entbudgetiert werden und eine Vorhaltepauschale erhalten. Zusätzlich soll eine Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen eingeführt werden. Keine dieser Maßnahmen hat Potential zur Verbesserung der Versorgung, schon gar nicht in unterversorgten Regionen. Um den Arztberuf attraktiver zu machen, bräuchte es eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, die Möglichkeit Familie und Beruf zu vereinbaren, im Angestelltenverhältnis zu arbeiten.

Lesen Sie die ganze Stellungnahme im PDF.

PDF herunterladen

Kontakt

Ulrike Müller
Referentin Politik
GKV-Finanzierung, Digitalisierung, ambulante Versorgung, Leistungs- und Beziehungsrecht, Mitgliedschafts- und Beitragsrecht, Qualitätstransparenz

  • +49 30 2700 406 - 307
  • Nachricht schreiben