Stellungnahme

des BKK Dachverbandes e.V. vom 06.09.2019 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)

Die Betriebskrankenkassen begrüßen ausdrücklich, dass mit dem vorliegenden Referentenent-wurf auf die besonderen Versorgungsbedarfe von außerklinischen Intensivpflege-Patienten und hier v.a. der Beatmungspatienten eingegangen wird. Von den schätzungsweise 15.000 bis 30.000 Beatmungspatienten, die zu Hause oder in soge-nannten Beatmungs-WGs versorgt werden, könnten laut Studien etwa 60 bis 70 Prozent von der künstlichen Beatmung entwöhnt werden. Häufig unterbleibt jedoch dieser Versuch, da die fi-nanziellen Anreize zur Dauerbeatmung zu hoch und die zur Entwöhnung zu gering sind. Gleich-zeitig ist bekannt, dass nicht immer das notwendige Fachpersonal in der ambulanten Betreuung der Beatmungspatienten eingesetzt, aber abgerechnet wird. Versorgungs- und Lebensqualität sowie die Chance auf Teilhabe der betroffenen Patienten müssen wieder in den Vordergrund gerückt und finanzielle Fehlanreize abgeschafft werden. Hierzu enthält der Referentenentwurf viele begrüßenswerte Vorschläge.

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