Die Selbstverwaltung

Unternehmensnahe Entscheidungsstrukturen bei den Betriebskrankenkassen

Die Selbstverwaltung ist ein zentrales demokratisches Element in der Sozialversicherung. Auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sorgt sie für eine alltagsnahe Gestaltung des Gesundheitssystems. Strukturen der Selbstverwaltung gibt es sowohl innerhalb der Krankenkassen der sogenannten sozialen Selbstverwaltung, als auch bei der sektorenübergreifenden Kooperation von Kassen und Leistungserbringern, der gemeinsamen Selbstverwaltung. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen die Krankenkassen zwar unter Rechtsaufsicht des Staates, sie erfüllen die ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben jedoch in Eigenverantwortung. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahl von den Mitgliedern und Arbeitgebern gewählt. Die Besetzung erfolgt paritätisch, das heißt jeweils die Hälfte der Sitze entfällt auf Vertreter*innen der Versicherten beziehungsweise die der Arbeitgeber. Bei den Betriebskrankenkassen haben die Vertreter*innen in der Regel unmittelbar Funktionen in ihren Trägerbetrieben. Arbeitgebervertreter meist in den Personalbereichen der Unternehmen, Versichertenvertreter oftmals in den Betriebsräten. So bleibt der enge Bezug zu den Unternehmen gewährt. Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats zählen der Beschluss der Satzung, die Feststellung des Haushaltsplans, die Wahl und Überwachung des Vorstands sowie Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Krankenkasse. Die Selbstverwaltung ermöglicht es den Betriebskrankenkassen, ihr durch die Betriebsnähe gewachsenes Fachwissen ohne Umwege in die dynamische und praxisorientierte Organisation der Gesundheitsversorgung einzubringen.

Der Verwaltungsrat des Spitzenverbands der Krankenkassen ist ebenfalls paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter*innen besetzt und hat in der derzeitigen Amtsperiode (2018 bis 2023) 52 Mitglieder. Davon entfallen 10 Plätze auf die Vertreter*innen der Betriebskrankenkassen. Die Grundlage für die Sitzverteilung und Stimmengewichtung ist die Versichertenzahl der jeweiligen Kassenart. Um der Komplexität der Aufgaben gerecht zu werden, gibt es fünf themenbezogene Fachausschüsse, die ebenfalls paritätisch mit Arbeitgeber- und Versichertenvertreter*innen besetzt sind. Sie bereiten die Beschlüsse des Verwaltungsrates in den zugehörigen Bereichen vor.

Kontakt

Verena Heinz
Abteilungsleiterin
Strategische Unternehmenspolitik
Verbandsarbeit, Gremien, Netzwerkbüro

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