Selbsthilfe

Unterstützung für chronisch Kranke und Behinderte

Die Förderung der Selbsthilfe ist ein wichtiges Anliegen der gesetzlichen Krankenkassen und ihrer Verbände, um diese in der Vielfalt ihrer Strukturen und Inhalte sowie ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen. Hierfür wurden im Jahr 2023 insgesamt 90,62 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu Förderung, Anträgen und Fristen.

Verschiedene Menschen stehen im Kreis und halten sich die Hände

Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen

Wer chronisch krank, von Behinderung bedroht oder als Angehöriger betroffen ist, weiß, wie wichtig die Selbsthilfe und der Zusammenschluss mit Gleichbetroffenen ist. Insbesondere im Alltag helfen der Rat und der Austausch mit anderen betroffenen Menschen Schwierigkeiten zu lösen und die Lebensqualität zu verbessern. Zudem ist es gemeinsam einfacher, die eigenen Belange im Gesundheitssystem zu vertreten. Gesetzliche Krankenkassen und ihre Verbände fördern dieses Engagement über eine Pauschal- und Projektförderung. Grundlage hierfür ist §20 h SGB V. Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe sind im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung beschrieben:

Gemeinsames Rundschreiben der GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene

Jedes Jahr veröffentlicht die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ein sogenanntes „Gemeinsames Rundschreiben“. Dieses richtet sich an Selbsthilfeorganisationen und die Selbsthilfekontaktstelle auf Bundesebene und enthält alle relevanten Informationen über das Antragsverfahren für das jeweilige Förderjahr sowohl für die Pauschal- als auch für die Projektförderung.

Pauschalförderung

Bei dieser kassenartenübergreifenden Förderung handelt es sich um eine Basisfinanzierung, die dazu dient, alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Aufgaben in der Selbsthilfearbeit zu unterstützen. Die Verteilung der Fördermittel erfolgt gemeinsam durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene, bestehend aus AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e.V., IKK e.V., Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen vier Spitzenorganisationen. Anträge sind beim federführenden Verband, dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), einzureichen. Antragsfrist ist jeweils der 31. Dezember.

Projektförderung

Diese kassenindividuelle Förderung ermöglicht es der Selbsthilfe, besondere Aufgaben außerhalb des Selbsthilfealltags durchzuführen und zeitlich begrenzte Vorhaben zu realisieren.

Die Förderung der Selbsthilfe besitzt im BKK-System eine lange Tradition. Um die Selbsthilfearbeit von Selbsthilfebundesorganisationen zu stärken und Weiterentwicklungen und Qualitätssicherung zu unterstützen, hat sich der BKK Dachverband folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Selbsthilfe und Betrieb
  • Projekte, die einen innovativen Charakter haben und / oder auf Nachhaltigkeit und Qualifizierung ausgelegt sind.

Selbstverständlich werden auch Projekte zu allen anderen Themen gefördert, die laut Leitfaden förderfähig sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Projektantrag stellen sollen, können Sie gerne beim BKK Dachverband anfragen. Wir beraten Sie gerne. Antragsfrist ist jeweils der 31. Dezember.

Antragstellung auf Landes- und regionaler Ebene

Landesorganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekontaktstellen können ihren Antrag bei einem unserer vier Landesverbände stellen, je nachdem wo der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Eine Übersicht, welcher BKK Landesverband zuständig ist, finden Sie hier.

Selbsthilfegruppen können ihren Antrag bei einer unserer BKK oder der zuständigen BKK Arbeitsgemeinschaft einreichen. Bei der Suche, welche BKK für Sie zuständig ist, ist derjenige BKK Landesverband behilflich, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Eine Übersicht über die BKK Landesverbände finden Sie hier.

Wie berechnet sich der Förderbetrag für die Selbsthilfe

Die Höhe der Fördermittel der Krankenkassen ist gesetzlich in Paragraf 20h SGB V Abs. 3 festgelegt und wird jährlich angepasst. Gemäß dem am 18. Juni 2015 beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) wurden die für das Jahr 2024 auf 1,28 Euro je Versicherten angehoben.

Aufgrund der Änderungen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) stehen den Krankenkassen seit 01.01.2020 nur noch 30 Prozent für die Projektförderung zur Verfügung.

Wir schaffen Transparenz

Dem BKK Dachverband ist es wichtig, Transparenz über seine Förderung der Selbsthilfe herzustellen. Eine Übersicht der verausgabten Fördermittel finden Sie hier:

Informationen und Materialen

In den vergangenen Jahren konnten durch die Förderung des BKK Dachverbandes zahlreiche Projekte zu unterschiedlichen Themen realisiert werden. Die Broschüren dazu stehen als Download zur Verfügung oder sind teilweise bei den beteiligten Selbsthilfebundesorganisationen erhältlich.

 

Kontakt

Dr. Dagmar Siewerts
Referentin Selbsthilfe, Gesundheitsförderung

  • +49 30 2700 406 - 505
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Kontakt

Petra Schröer
Assistentin Selbsthilfeförderung

  • +49 30 2700 406 - 509
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