Heilmittel

Krankengymnastik, Massage und Co. auf dem Vormarsch

Die Ausgaben der Krankenkassen für Heilmittel steigen

Sie dienen dazu, Krankheiten entgegenzuwirken, zu heilen oder Beschwerden zu lindern: Heilmittel. Unter den Begriff fallen im Gesundheitswesen alle medizinischen Leistungen, die von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Dazu zählen also etwa Maßnahmen der Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologischen Therapie und Ernährungstherapie. Heilmittel kommen bei unterschiedlichen Krankheitsbildern zum Einsatz, beispielsweise bei Rückenbeschwerden oder Verletzungen, aber auch nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, Demenz und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen. Klassische und häufig verordnete und durchgeführte Heilmittelleistungen sind die Krankengymnastik, die Manuelle Therapie, die Klassische Massagetherapie und die Manuelle Lymphdrainage.

Mädchen bei der Ergotherapie

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung mit Heilmitteln nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine wichtige Bedingung ist, dass Heilmittel von Ärzten verordnet werden. So regelt es das Sozialgesetzbuch V. Den verbindlichen Leistungsrahmen für die Versorgung mit Heilmitteln bilden die Heilmittel-Richtlinie und der dazugehörige Heilmittelkatalog des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Die Richtlinie definiert die einzelnen Heilmittel, beschreibt Grundsätze für die Heilmittelverordnungen, steckt den Behandlungsrahmen ab und regelt die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsärzten und den Therapeuten. Der Heilmittelkatalog ordnet Indikationen und passende Heilmittel zu, gibt Orientierungshilfe zu Verordnungsmengen und Frequenzempfehlungen. Die Heilmittel-Richtlinie und der Heilmittelkatalog werden dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechend in regelmäßigen Abständen ergänzt oder aktualisiert.

Neben dem gesetzlichen Leistungsrahmen regeln derzeit noch Rahmenempfehlungen der Bundesebene und die auf Landes- und Krankenkassenebene geschlossenen Rahmenverträge die Details der Heilmittelversorgung. Zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit in der Heilmittelversorgung haben die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Vereinbarungen insbesondere zu Ausgabenvolumen sowie Versorgung- und Wirtschaftlichkeitsziele zu schließen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbaren hierzu jährlich Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung aktueller wie etwa gesetzlicher Gegebenheiten.

Um gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen, benötigen Therapeuten eine Zulassung. Diese kann bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen (ARGEn) beantragt werden. Das Zulassungsverfahren erfolgt einheitlich und kassenartenübergreifend. Derzeit sind in Deutschland mehr als 78.000 Praxen zugelassen, rund 43.000 davon sind Physiotherapiepraxen (Stand: 1. Quartal 2019 https://www.zulassung-heilmittel.de/).

Der Heilmittelbereich befindet sich seit einiger Zeit in einer Phase des Umschwungs. Initiiert durch den Gesetzgeber wurden die Preise für Heilmittelleistungen in den vergangenen Jahren stetig angehoben und entwickelten sich von individuell vereinbarten Preisen zu einheitlichen Bundespreisen. Heilmittelbereichsübergreifend sind die Ausgaben für Heilmittel bei den Krankenkassen im Zuge dieser Entwicklung von 2014 bis 2019 um 53 Prozent gestiegen (KJ1). Aktuell ist es Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes, mit den für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene in einem bundesweit geltenden Rahmenvertrag unter anderem einheitliche Vergütungen auszuhandeln. Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene begleiten diesen Prozess aktiv.

Kontakt

Linda Feßer
Referentin Rehabilitation, Heilmittel

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