18.09.2020
Aufschlag gegen Finanzlücken
Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde ab 2009 im Rahmen der Einführung eines bundeseinheitlichen allgemeinen Beitragssatzes für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstmalig auch ein kassenindividueller Zusatzbeitrag eingeführt. Dieser sollte zum einen als Mittel zum Ausgleich finanzieller Engpässe einzelner Kassen dienen, zum anderen sollte der Wettbewerb unter den Kassen gefördert und das Kostenbewusstsein der Versicherten gestärkt werden. Tatsächlich ist der bundeseinheitliche Beitragssatz so bemessen, dass die darüber generierten Einnahmen nicht ausreichen, die Ausgaben der GKV zu decken. Aufgrund dieser Deckungslücke wird inzwischen von fast allen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag erhoben.
[mehr lesen]