Forderungen an die Politik

SGB V & XI. Anpacken.

Ziemlich von gestern

Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist in die Jahre gekommen. In Teilen über 40 Jahre alt bildet es lediglich die analoge sektorale Welt ab.

Cover Broschüre Anpacken Kap. SGB V & XI

Immer wieder aufs Neue fortgeschrieben und weiter detailliert. Zum Beispiel mit einem anachronistisch kafkaesken ärztlichen Vergü­tungsrecht, das kaum noch jemand versteht. Oder mit der überholten Trennung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung. 
Ganz zu schweigen von den bürokratischen Wucherungen, die zu einem enormen Verwal­tungs- und Zeitaufwand bei allen Beteiligten - vor allem den Versicherten und gesetzlichen Krankenversicherungen - führen. Ohne klares Zielbild wird diese Flickschusterei Jahr für Jahr mit immer kleinteiligeren Rege­lungen fortgesetzt. 

Die Versicherten wollen eine aktivere Krankenversicherung

Ist-Soll-Grafik: Krankenversicherung aus Sicht der Versicherten.

Politikpapiere Forderungen zur Bundestagswahl 2021

Der BKK Dachverband berät die Politik:Lesen Sie hier unser gesamtes gesundheitspolitisches Aufgabenheft für die Legislatur 2021-2025.

Das Sozialgesetzbuch richtig neu schreiben

Das Sozialgesetzbuch muss endlich neu geschrieben werden. Eine Aufgabe, für die es sich politisch zu streiten lohnt. Das neue Buch braucht die Patienten- und Nutzer­interessen als Leitgedanken. Es muss die integrierte Versorgung in den Mittelpunkt stellen. Es muss mehr Transparenz, Digitalisierung und die regional vernetzte Versorgung befördern.

  • Statt allgemeine Strukturprinzipien, Leistungen und Organisationen aufzulisten, sind die unterschiedlichen Anliegen der Nutzer des Gesundheitssystems als Bürger, Versicherte und Patienten hervorzuheben und deren Rechte, Aufgaben und Pflichten präzise zu beschreiben. 
  • Anspruch auf Informationen, Transparenz, Selbstbestim­mung, Qualität, Zugang zu Innovationen und Unter­stützungsleistungen sind nur einige der Themen, die im Leistungsrecht neu definiert werden müssen. Und die grundsätzliche Trennung von Kranken- und Pflegeversiche­rung ist in diesem Sinne zumindest zu hinterfragen. 
  • Keine Überregulierung: Die Beschreibung der Grundlagen der Leistungen muss reichen. Die Detaillierung und regelmäßige Anpassung an die medizinische und soziale Entwicklung übernimmt wieder die (Gemeinsame) Selbstverwaltung. 
  • Die Binnenlogiken der einzelnen Versorgungsbereiche dürfen nicht länger dominieren. Stattdessen sollte die vernetzte und integrierte Versorgung die Regelversorgung mit der Steuerung von Kapazitäten, Vergütung und Qua­lität bestimmen. 
  • Eine gemeinsame Vergütungsordnung sollte gesund­heitliche Leistungen unabhängig davon honorieren, ob diese ambulant oder stationär erbracht werden. Sie muss Anreize für die ressourcenschonendste und quali­tativ beste sowie sicherste Behandlungsform geben. 
  • Das Bekenntnis zum freiheitlichen, pluralen Wahl- und Wettbewerbssystem sowie das solidarische Ordnungs­system mit Vorrang für die Selbstverwaltung sollten die Eckpfeiler eines neuen Sozialgesetzbuchs werden. Der Gesetzgeber muss darin die Krankenkassen kraftvoll posi­tionieren und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb - um die besten Versorgungsformen und innovative Lösungen - gewährleisten.
  • Überall, wo der Vorrang des Digitalen vor dem Analogen mit Blick auf den Patientennutzen unverzichtbar ist, müssen die Potenziale des Digitalen rechtlich flankiert werden.