Gesundheit und Politik

DIGITALE TRANSFORMATION IM GESUNDHEITSWESEN – JETZT ABER WIRKLICH!

Von Ulrike Müller, Politik und Kommunikation

Woran denken wir, wenn wir uns ein digitalisiertes Gesundheitswesen vorstellen? Videosprechstunden? Roboter, die im Krankenhaus Essen servieren? Online Termine vereinbaren? Patientenakten im Computer statt in Hängeregistraturen?

BKK Magazin 4 2023 BLICK IN DIE ZUKUNFT

Das ist die Zukunft der Vergangenheit. Solche Antworten hätten wir auch vor 20 Jahren auf die Frage nach einem digitalisierten Gesundheitswesen geben können. Und doch prägen sie weiterhin unsere Vorstellungen von Digitalisierung. Woran liegt das? Daran, dass schon so lange über die Möglichkeiten von Digitalisierung geredet wird, aber zugleich so wenig passiert ist? Dass viele groß angekündigte Vorhaben wie die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte überhaupt keinen spürbaren Mehrwert hatten? Daran, dass Befunde, Arztbriefe, Rezepte, Medikationspläne, Krankenhauseinweisungen immer noch auf Papier geschrieben und verbreitet werden, per Brief, per Fax? Können wir uns gar nicht vorstellen, wie eine echte digitale Transformation aussehen könnte?

Es gibt einige Anzeichen dafür, dass sich jetzt etwas ändert. Die Digitalisierungsstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (häufig verspottet als „viele bunte Bilder“) hat eine zentrale Notwendigkeit erfasst und kommuniziert: eine bessere und effizientere Versorgung angesichts einer alternden Gesellschaft mit all ihren Folgen wie Multimorbidität, Fachkräftemangel und Finanzierungsproblemen. Daraus wurden zwei Gesetzesentwürfe zur Einführung der elektronischen Patientenakte und zur Nutzung von Gesundheitsdaten entwickelt, die jetzt ins parlamentarische Verfahren gehen und im Februar 2024 in Kraft treten sollen. Zwei weitere Gesetze sollen folgen, eines zur Umwandlung der gematik in eine digitale Gesundheitsagentur, ein weiteres, genannt Medizinforschungsgesetz, zur Beschleunigung von Klinischen Studien. Die beiden bereits vorliegenden Gesetze, das Digital- Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, geben Anlass zur Hoffnung.

Hat die Aufholjagd jetzt begonnen? Finden wir Anschluss an andere Länder, die schon eine größere Strecke auf dem Weg hin zu einem digitalen Gesundheitswesen zurückgelegt haben? Und was muss passieren, damit es dieses Mal klappt und wir nicht wieder, wie so oft zuvor, zurückgeworfen werden?

KLEINE UND GRÖSSERE SCHRITTE IN DER VERSORGUNG

Bei den eingangs genannten Beispielen handelt es sich um analoge Vorgänge, die mit Hilfe digitaler Technologien weiterentwickelt wurden. Dahinter steckt das alte Denken: Wir gehen zum Arzt oder Ärztin in die Sprechstunde. Jemand bringt uns Essen ans Bett. Wir vereinbaren einen Termin in einer Praxis. Unsere Befunde und die Arztbriefe werden in der Akte abgelegt.
Ja, es ist ein Fortschritt, wenn wir als Patienten und Patientinnen uns nicht wegen jeder Kleinigkeit selbst in die Praxis bemühen müssen. Wir sparen Zeit, stecken uns und andere nicht zusätzlich an, erholen uns besser, weil wir zuhause bleiben können, wenn wir bettlägerig sind.

Es ist eine Erleichterung für das ohnehin schon knappe Personal im Krankenhaus, wenn es von Tätigkeiten wie Essen verteilen entlastet wird. Es ist entlastend, wenn wir jederzeit online Termine vereinbaren können und nicht abhängig davon sind, dass in der Praxis auch jemand ans Telefon geht, oder eine E-Mail beantwortet. Und natürlich ist es hilfreich, wenn all unsere Befunde, Röntgenaufnahmen, Medikationspläne eingescannt werden und jederzeit am PC wieder abrufbar sind, wenn wir sie nicht sorgfältig aufbewahren und überall hin mitnehmen müssen.

Und doch sind diese Beispiele nur erste Schritte, noch tief verhaftet im analogen Denken. Sie erreichen keine neue Ebene der Versorgung. Im besten Fall lassen diese Beispiele sich weiterentwickeln, wenn etwa die Videosprechstunde zu einem softwaregestützten Telekonsil wird, perspektivisch auch mit Unterstützung KI-gestützter Diagnosesysteme, bspw. in der Dermatologie. Das lässt sich weiterdenken, in Richtung einer grundlegenden Vernetzung von Systemen und Versorgungsbeteiligten über digitale Kommunikations- und Dokumentationsmöglichkeiten. Damit können sich bspw. Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen mit nur wenigen Fachabteilungen schnell via Videokonferenz und ggf. weiteren, digitalen Anwendungen mit anderen Krankenhäusern vernetzen, die die entsprechende Fachabteilung vorhalten. Die Devise ist dann nicht mehr, überall alles zu haben, sondern sich gut zu vernetzen.

ZUSATZEFFEKT: DIGITALISIERUNG FEDERT DEN FACHKRÄFTEMANGEL AB

Dieses Vorgehen ist durch die alternde Gesellschaft und den daraus resultierenden Fachkräftemangel ohnehin unausweichlich. Auch die Sektorengrenzen dürften durch diese Art der Vernetzung durchlässiger werden, ebenso wie die Grenzen zwischen ärztlichen und nichtärztlichen Gesundheitsberufen und weiteren Akteuren in der Versorgung. Die Möglichkeiten lassen sich endlos weiterspinnen. In dünn besiedelten Regionen, aber auch grundsätzlich, könnte ein Großteil der ärztlichen Hausbesuche durch Videobesuche ersetzt werden, ebenso wie aufsuchende Besuche in der Praxis, die für mobil eingeschränkte Menschen oder auf dem Land ohne Auto einen Riesenaufwand bedeuten. Qualifizierte Pflegekräfte könnten vielfach ärztliche Tätigkeiten übernehmen, und dabei in Videokontakt mit dem behandelnden Arzt stehen usw.

SACKGASSEN

Es gibt aber auch Sackgassen, wie das Einscannen von Papierdokumenten. Eingescannte Dokumente erlauben es nicht, auf einen Blick zu erfassen, wie der Gesundheitszustand eines Patienten ist, wo es auffällige Veränderungen gibt, welche Medikamente möglicherweise nicht zueinander, zu bestimmten Allergien oder bestimmten Diagnosen passen. Diese Dokumente muss man mühsam durchforsten, genau wie Papierdokumente. Einen Mehrwert für Versicherte bzw. Patienten und Patientinnen erhalten digital vorliegende Patienteninformationen erst dann, wenn sie als strukturierte Daten vorliegen, die verknüpft, gefiltert und sortiert werden können. So können auf Knopfdruck alle wesentlichen Informationen zu spezifischen Fragestellungen zur Verfügung gestellt werden. Darin liegt enormes Potential für eine passgenaue Versorgung – sowohl auf individueller Ebene, bezogen auf die Daten eines einzelnen Patienten, als auch im viel größeren Rahmen, wenn diese strukturierten Daten für die Forschung zur Verfügung gestellt werden.

VERSORGUNG GANZ NEU GEDACHT – BASIEREND AUF DATENAUSWERTUNG

Versichertendaten können für ein digitales Versorgungsmanagement sowie zu Präventionszwecken genutzt werden. Im Gesundheitsdatennutzungsgesetz gibt es einen neuen § 25b SGB V, der den Grundstein für eine datengestützte Versorgung legen könnte. Krankenkassen können Versichertendaten für bestimmte Zwecke wie bspw. die Erkennung des Risikos schwerer Krankheiten oder – banaler – Impflücken auswerten und Versicherten Empfehlungen geben, wie sie präventiv tätig werden können, um ihr Risiko zu minimieren. Ein solches Vorgehen kann durchaus Ängste auslösen, vor Datenmissbrauch, oder auch davor, mit einer schlimmen Diagnose allein dazustehen. Darum sollte diese Regelung, die wesentlich für eine bessere und effizientere Versorgung werden kann, mit Umsicht umgesetzt werden. Das kann bedeuten, dass die Zwecke, zu denen Daten verarbeitet werden, sehr konkret benannt werden. Die Betriebskrankenkassen würden gern die Prävention, d.h. Verhinderung oder Hinauszögerung von Pflegebedürftigkeit, als einen Zweck ergänzen. Kassen sollten, wenn sie ein Risiko für Pflegebedürftigkeit bei einem Versicherten entdecken, auf diesen oder diese Versicherte zugehen und konkrete Beratung und Maßnahmen anbieten dürfen. Andererseits sollten die bereits im Gesetzentwurf formulierten Zwecke konkretisiert und mit Verpflichtungen seitens der Kassen ergänzt werden, so dass wirklich niemand in die Situation kommt, bspw. übers Wochenende oder sogar mehrere Wochen lang allein mit der Möglichkeit einer angstbehafteten Diagnose klarkommen zu müssen. Denkbar sind hier die Zusammenarbeit mit entsprechenden Ärzten oder ein konkretes Terminangebot bei einem Arzt oder Facharzt.
Letztendlich können Versicherte von bedarfsorientierten und proaktiven Kontaktaufnahmen der Kasse sowie von individuell zugeschnittenen Versorgungs- und Beratungsangeboten nur profitieren. Selbstredend wird es aber auch das sog. „Recht auf Nichtwissen“ weiterhin geben. Der automatisierten Datenauswertung durch Krankenkassen kann man widersprechen. Und es ist gesetzlich festgelegt, dass daraus keine Nachteile für die Versorgung entstehen dürfen.

DATEN SIND GOLD WERT

Daten, die letztendlich durch die Solidargemeinschaft der Versicherten zur Verfügung gestellt werden, haben einen Wert, und zwar im doppelten Sinne. Sie können die Bekämpfung von Krankheiten durch Forschung vorantreiben: Die systematische Auswertung von medizinischen Daten verbessert darüber hinaus die Erkennung von Krankheiten, ermöglicht individuell ausgerichtete Therapien und eröffnet neue Heilungschancen. Das macht sie immens wertvoll für das Erreichen eines der größten Ziele der Menschheit: Krankheiten zu bekämpfen.

Daten haben aber auch einen Warenwert. Große, strukturierte Datenmengen ermöglichen Forschung durch die Industrie. Diese kann zum Wohle der Menschheit erfolgen, wenn daraus Erkenntnisse zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und tödlichen Erkrankungen gewonnen werden. Es ist aber auch Forschung bspw. für sog. „Lifestylemedikamente“ oder für andere kommerzielle Zwecke denkbar. Darum sollten wir darüber nachdenken, wie wir diesen Warenwert wieder für die Finanzierung des solidarischen Gesundheitssystems nutzen können. Denkbar wäre die Einführung eines Beitragssystems für die Nutzung der Daten der Solidargemeinschaft, so dass bspw. private Wirtschaftsunternehmen für den Zugriff auf die geplante Forschungsdatenbank zahlen müssen.

VERWALTUNGSPROZESSE

Weniger spektakulär, aber ebenso wichtig ist die Beschleunigung von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen durch Digitalisierung. In Betreff auf die Krankenkassen ist die Digitalisierung in diesem Bereich vergleichsweise weit vorangeschritten. Als Beispiele für den versorgungsrelevanten Bereich können das eRezept und die eAU herangezogen werden, zudem finden zahlreiche sozialrechtliche Datenaustauschprozesse statt. Auch interne Kassenprozesse und Vorgänge bei den Kundenschnittstellen werden digitalisiert. Derzeit betrifft das vor allem sogenannte Massenprozesse, also wiederkehrende Abläufe mit geringerer Komplexität. Beim Kundenkontakt, in der Kommunikation und Beratung ist der Einsatz von KI möglich. Da sie sich schnell weiterentwickelt, kann sie zunehmend auch auf individuelle Beratung ausgedehnt werden. Bereits selbstverständlich sind Online-Geschäftsstellen und Online-Kommunikation.

HINTERHERHINKEN

Bei der digitalen Transformation im deutschen Gesundheitswesen gibt es kein Ankommen in dem Sinne, dass die Transformation eines Tages komplett vollzogen sein wird. Denn parallel zu ihrer Integration in unser Gesundheitssystem entwickeln sich die digitalen Technologien weiter. Man kann das als ein Wettrennen sehen, das wir nicht gewinnen können. Und so stellt es sich derzeit auch häufig dar: Immer wenn eine Neuerung durch das politische System und die gesellschaftlichen Debatten gegangen ist und eingeführt werden kann, ist sie technisch bereits überholt. An Beispielen mangelt es nicht: eGK, ePA, Telematikinfrastruktur.

Das muss aber nicht so sein. Andere Länder zeigen uns, welche Potenziale die Digitalisierung im Gesundheitswesen hat. Und auch hierzulande ist von politischer Seite eine Beschleunigung der Prozesse zu sehen: Wie eingangs erwähnt, sind mit dem Digital-Gesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz zwei große Gesetzgebungsvorhaben zur Einführung der elektronischen Patientenakte und zur besseren Datennutzung angelaufen. Mit dem Gesetz zum Umbau der gematik in eine Digitalagentur und dem Gesetz zur Stärkung medizinischer Register werden zwei weitere Digitalisierungsgesetze folgen. Dazu kommt das ebenfalls bereits erwähnte Medizinforschungsgesetz.

VORBEHALTE ERNST NEHMEN UND ENTKRÄFTEN

Damit es dieses Mal klappt, kommt es vor allem darauf an, die Menschen mitzunehmen. Digitale Kompetenzen und Vertrauen sind dafür essentiell. Gerade bei den Leistungserbringern – nicht bei allen, aber bei großen Teilen etwa der Ärzteschaft, die hier nur exemplarisch herausgegriffen werden soll – sind noch erhebliche Vorbehalte spürbar. Sie verstehen Digitalisierung als zusätzlichen Ballast, weil es natürlich notwendig ist, sich mit neuen Systemen, einer neuen Art der Datenerfassung und des Datenaustausches, mit neuen digitalen Versorgungsformen auseinanderzusetzen, sich mehr als gewohnt mit anderen Leistungserbringern auszutauschen, auch mehr Einsicht in das eigene Tun zu gewähren, kurz: eingetretene Pfade zu verlassen. Dabei sind die Vorteile unschätzbar: Wenn es läuft, sollte die Bürokratie sich verringern. Bessere und strukturierte Daten erweitern die Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten. Digitale Versorgungsangebote wie DiGAs oder dDMP können dafür sorgen, dass auch ohne häufige Besuche in Arztpraxen der Kontakt zwischen Ärzten und Patienten stetig aufrechterhalten bleibt. Glücklicherweise gibt es in der jüngeren Ärztegeneration einige, die die Vorteile sehen und auch bereits eigene Vorschläge haben, wie die Digitalisierung helfen kann, den Fachkräftemangel auszugleichen und dabei zugleich die Versorgung zu verbessern.

    Den Krankenkassen bietet sich die Chance, über den Mehrwert der ePA zu informieren und die Menschen wirklich mitzunehmen. Bringen wir die Versorgung jetzt einen Riesenschritt voran!

    Auch unter Versicherten gibt es Vorbehalte. Manche fürchten gläserne Patienten, die aufgrund ihrer Krankengeschichte keine Lebensversicherung abschließen und keinen Kredit kriegen können. Es ist einfach, das als albern abzutun. Besser ist es, zu erklären, Ängste abzubauen. Den Krankenkassen wird dabei eine herausragende Aufgabe zukommen, denn sie sind es, die über die Funktionen der ePA informieren müssen, die Voreinstellungen und das Opt-out erläutern. Auch, wenn das enormen zusätzlichen Aufwand bedeutet: Hier bietet sich eine Chance, die Menschen wirklich mitzunehmen und aus Kassensicht auf den Mehrwert der Digitalisierung, durchaus auch für den Alltag von Patienten, hinzuweisen.
    Versicherte werden durch die Digitalisierung, durch digitale Anwendungen, die sie auf eigenen Geräten (Smartphones) verwalten und steuern, gewissermaßen ertüchtigt, selbst an der Therapie mitzuwirken. Die Nutzung mobiler Anwendungen birgt neue Chancen für eine selbstbestimmte Rolle der Patienten im Behandlungsablauf und für eine Stärkung der Gesundheitskompetenz.

    FAZIT

    Jetzt gibt es eine echte Chance, bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen einen großen Schritt weiterzukommen. Diese Chance sollten wir nicht verstreichen lassen. Dabei können wir einiges besser machen als bisher:

    • Loslegen, auch wenn noch nicht alles perfekt ist. Es ist gut, dass die ePA 2025 mit der Opt-out-Möglichkeit flächendeckend eingeführt wird, auch wenn sie am Anfang noch nicht für viele Zwecke einsetzbar sein wird. Wenn alle oder fast alle Versicherten eine ePA haben, entsteht eine ganz andere Dynamik als sie mit der Opt-in-Variante möglich war.
    • Ein solches Vorgehen erfordert ständige Weiterentwicklungen, es werden immer wieder neue Herausforderungen auftauchen, und zwar auf vielen Ebenen: technisch, gesellschaftlich, ethisch. Dafür müssen Lösungen gefunden werden. Das sollte uns nicht entmutigen, sondern ein Ansporn sein, das System stets, und zwar während des laufenden Prozesses, zu verbessern. Das ist der schnellen Entwicklung von neuen Technologien sehr viel angemessener, als immer wieder ganz neu von vorne anzufangen. Die Bundesregierung sollte hier standhaft bleiben und daran festhalten, wesentliche Grundsteine zu legen, die dann ausgebaut und optimiert, ggf. auch korrigiert werden können. Dazu gibt es schließlich Evaluationen.
    • Ganz wesentlich ist es, künftig digital zu denken statt nur analoge Prozesse in die Zukunft zu verlängern. Nur dann können die Potentiale der Digitalisierung voll ausgeschöpft und ganz neue Möglichkeiten erschlossen werden.
    • Der Erfolg der digitalen Transformation des Gesundheitswesens steht und fällt mit der Akzeptanz der Bevölkerung und der Akteure im Gesundheitswesen. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist gewachsen, wie eine aktuelle bitkom-Umfrage zeigt (7 von 10 Deutschen wünschen sich KI-Unterstützung in Klinik und Praxis | Presseinformation | Bitkom e. V.). Diesen Schwung gilt es zu nutzen. Dabei kommt es darauf an, dass die Anwendungen und Versorgungsmöglichkeiten, die bereits möglich sind – wie das eRezept –, auch funktionieren, und dass die Versicherten eine Perspektive über weitere Entwicklungen kriegen. Die Dynamik der Entwicklung muss spürbar sein, dabei wäre es hilfreich, wenn alle Akteure im Gesundheitswesen sich daran beteiligen.
    • Ängste und Sorgen auf allen Seiten dürfen nicht kleingeredet werden. Eine kritische Begleitung des Prozesses ist wünschenswert. Dabei muss es, wie bereits erwähnt, auch möglich sein, Entwicklungen, die negative Effekte zeitigen, zu korrigieren.

      Lassen Sie uns die Chance nutzen, in der Versorgung jetzt einen Riesenschritt voranzukommen!