Krankenhausreform

Vergütung in Kliniken sachgerecht reformieren

Über die Notwendigkeit einer Reform der stationären Versorgung und Vergütung herrscht eine bemerkenswerte, allgemeine Einigkeit in Kreisen der Politik, Medizin und in den Verbänden. Über die Ausrichtung, den Umfang und die Vorgehensweise in Bezug auf eine Reform gibt es hingegen heftigen Streit.

Arzt und Ärztin begutachten eine Röntgenaufnahme.

Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat mit ihrer dritten Stellungnahme Empfehlungen für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgestellt und damit wichtige Impulse gesetzt. Mit der Realisierung der Vorschläge bietet sich so endlich die große Chance, nachhaltig die notwendige Strukturreform der deutschen Krankenhauslandschaft anzugehen.

Betriebskrankenkassen fordern Berücksichtigung von Eckpunkten bei Umsetzung der Reform

Aus Sicht der Betriebskrankenkassen sind bei der Umsetzung der Empfehlungen jedoch wichtige Eckpunkte zwingend zu berücksichtigen. Diese hat der Dachverband in einem Positionspapier zusammengefasst. Für alle Beteiligten muss klar sein, dass ein Hinauszögern der Reform eine ungesteuerte Strukturanpassung zur Folge haben wird. Dies gilt es unter Berücksichtigung der nachfolgenden Aspekte im Sinne einer optimalen, qualitativ hochwertigen Patientenversorgung unbedingt zu verhindern.

Direkte Einbindung der gesetzlichen Krankenkassen ist unerlässlich

Die Krankenkassen sind in alle Belange der Reform, das heißt Konzeption, Durchführung undEvaluation, in gestaltender Rolle miteinzubeziehen.

Der große Wurf ist nötig – Notfallversorgung und Investitionsfinanzierung nicht zurückstellen

Eine Reform der Krankenhausfinanzierung ausschließlich im Bereich der Betriebskostenfinanzierung vorzunehmen, ohne für die Kliniken eine ausreichende Investitionskostenfinanzierung sicherzustellen, löst die tatsächlichen Defizite der Krankenhausfinanzierung nicht nachhaltig.

Erfolg der Reform hängt an der verpflichtenden Umsetzung bundeseinheitlicher Regularien

Es müssen bundesweit einheitliche Kriterien existieren, die eine einheitliche Vorgehensweise in den Ländern garantieren. Hierzu bilden einheitliche Strukturvoraussetzungen für die Einstufung der Krankenhäuser und die Vergabe der Leistungsgruppen die Grundlage.

Abfinanzierung des Vorhaltebudgets muss aufwandsarm und leistungsbezogen erfolgen

Das Vorhaltebudget sollte im Rahmen der bestehenden Abrechnungsmechanismen durch einen leistungsbezogenen Zuschlag abfinanziert werden. Dies ermöglicht wie bisher einen einfachen und aufwandsgerechten Einbezug von GKV, PKV und allen sonstigen Kostenträgern und vermeidet wettbewerbsrelevante Verwerfungen zwischen den Krankenkassen.

An der ausgabenneutralen Umsetzung der Reform festhalten

Die Regierungskommission sieht zur Finanzierung der Vorhaltevergütung eine Absenkung der DRG-Fallpauschalen im notwendigen Umfang vor, um eine für die Kostenträger ausgabenneutrale Umsetzung der Reform zu ermöglichen. An dieser Ausgabenneutralität ist zwingend festzuhalten. Zudem sollte die Politik die Auswirkungen der Krankenhausreform künftig imBlick behalten und diese fortlaufend evaluieren. 

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Christian Busch
Teamleiter Krankenhaus, Ambulante ärztliche Versorgung, Zahnärzte

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Sebastian Brauneis
Referent Politik
Arzneimittel, Krankenhäuser/ stationäre Versorgung, sektorenübergreifende Versorgung/ integrierte Versorgung inkl. Lotse und Beratung, Innovationsfonds, Lobbyregister

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